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Neue Umweltgesetze treten in Kraft

Zum 1. März treten zwei neue, umweltbezogene Gesetze in Kraft. Das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz lösen als bundesweit einheitlich geltende Rechtsgrundlagen die bisherigen Rahmenrechte ab. (01.03.2010)
 
Naturschutz- und Wasserrecht werden so auf hohem Niveau harmonisiert. Die neuen Gesetze gelten als verbindliche Handlungsgrundlagen sowohl für Bürger als auch für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern.

Hauptziel des Naturschutzrechts ist die Sicherung der biologischen Vielfalt.

Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) macht erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung von Oberflächengewässern, Küstengewässern und des Grundwassers. Außerdem enthält es Vorschriften zu den Grundsätzen der öffentlichen Wasserversorgung und dem Heilquellenschutz.

Die Vorschriften über die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer werden um Regelungen zur Mindestwasserführung, Durchgängigkeit, Wasserkraftnutzung und Gewässerrandstreifen ergänzt. Diese Regelungen gleichen Interessen an der Nutzung und am Schutz von Gewässern aus.

Die Rahmenvorschriften zum Hochwasserschutz, die schon im Jahr 2005 durch das Hochwasserschutzgesetz deutlich ausgeweitet wurden, werden im neuen Wasserhaushaltsgesetz zu einer Vollregelung ausgebaut.

  Die neuen Gesetze zielen auf die Sicherung der biologischen Vielfalt. (Foto: BS/jemidanny06/www.pixelio.de)

Die neuen Gesetze zielen auf die Sicherung der biologischen Vielfalt.

(Foto: BS/jemidanny06/ www.PIXELIO.de)


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