http://www.behoerdenspiegel.de
Anzeige
 

Sechs Schritte zum kostenlosen RSS-Feed

Kennen Sie schon RSS?

Schritt 1: Was ist ein RSS?

RSS ist ein Service von Internetseiten, der, vergleichbar mit einem Nachrichtenticker, die Überschriften, einen Textanriss sowie den Link zu der Originalseite anbietet. Ein RSS-Feed (engl. to feed für versorgen, einspeisen) stellt die Daten des RSS-Formates dann gebündelt zusammen. Ein solcher RSS-Feed, einmal auf der jeweiligen Homepage abonniert, liefert dann selbstständig neue Einträge.

Die Abkürzung RSS hat mehrere Bedeutungen, die abhängig sind von der jeweiligen technischen Spezifikation: So steht RSS für Rich Site Summary, RDF Site Summary oder für Really Simple Syndification. Letzteres bezeichnet die neueste Version.

Schritt 2: Wo finde ich den RSS-Feed?

Symbol des RSS-FeedRechts oben in diesem Textfenster und unter dem Navigationspunkt "News-Archiv" finden Sie  einen kleinen Kasten mit einem Symbol in Orange – das RSS-Symbol.

Schritt 3: Wie bestelle ich den RSS-Feed?

Falls Sie den RSS-Feed von Behörden Spiegel Online nun bestellen möchten, klicken sie auf den Link neben dem orangefarbenen Symbol. Nun öffnet sich ein weiteres Fenster, in dem der Feed abonniert werden kann. Mit einem einzigen Mausklick können Sie sich hier für den Service anmelden.

Schritt 4: Womit kann ich meinen RSS-Feed anzeigen lassen?

Falls ihr Browserfenster nach erfolgter Anmeldung trotzdem nur ein leeres Fenster oder sogar Datenwust anzeigen, kann dies daran liegen, dass Sie einen Browser benutzen, der (noch) keine RSS-Kompatibilität aufweist. Folgende Browser unterstützen die RSS-Technik:

  • Internet Explorer ab Version 7
  • Firefox ab Version 2
  • Safari ab Version 2
  • Opera ab Version 5.7
  • Google Chrome unterstützt noch keine Feeds.

Sie können jedoch auch die Feed-Adresse in ein spezielles Programm, einen RSS-Reader, einlesen. Aber auch einige aktuelle E-Mail-Programme bieten RSS-Lesefunktionen.

Schritt 5: Wie sieht ein solcher Feed aus?

Auch die Ausgabe der RSS ist in den jeweiligen Browserformaten unterschiedlich. Nach erfolgreicher Anmeldung sollte zum Beispiel im Internet Explorer das RSS-Symbol rechts in der Zeile unter dem Eingabefenster orange hinterlegt sein. Dies ist der Startknopf zu ihrem RSS-Feed. Wenn Sie auf das Symbol klicken öffnet sich im gleichen Browserfenster die Liste der aktuellsten Meldungen. Von jeder dieser Textmeldungen führt ein Link zu der jeweiligen Seite auf www.behoerdenspiegel.de. Sind seit ihrem letzten Besuch neue Nachrichten hinzugekommen, sind diese blau, bereits gelesene grau hinterlegt. Ihre Feeds verwaltet der Internet Explorer im Favoritencenter des Browsers.

Die RSS-Funktion des Mozilla Firefox unterscheidet sich sehr, von der des Internet Explorers. Ist der Feed hier abonniert, finden Sie Ihn unter der Rubrik Lesezeichen. Wenn man hier auf den RSS-Ordner Behörden Spiegel klickt, klappt eine Liste der Überschriften der 20 aktuellsten Nachrichten aus. Wenn sie ein Thema interessiert und sie auf die Überschrift klicken, so werden sie auf die Originalmeldung auf Behörden Spiegel Online geleitet, um den ganzen Text lesen zu können.

Schritt 6: Was bringt ein RSS-Feed?

Der RSS-Feed ist kostenlos und versorgt Sie schnellstmöglich mit den wichtigsten Informationen zu Behörden, Staat, Länder und Kommunen. Er ist somit eine sinnvolle Erweiterung des Nachrichtenangebots von Behörden Spiegel Online. Ein weiterer Tipp, um ständig up to date zu sein: Legen Sie Behörden Spiegel Online einfach als Startseite ihres jeweiligen Browsers fest.

 

Zum Behörden Spiegel RSS-Feed: Alle Aktuellen Meldungen und Nachrichten von Behörden Spiegel Online.


- Anzeigen -

Banner HUK

Banner Secunet

Banner DBV

RSS-Feed
Um die Nachrichten via RSS zu empfangen, geben Sie die angegebene Adresse in Ihren RSS-Newsreader ein.

RSS-Feed abonnieren RSS-Feed Adresse
 
Anzeigen
Banner Secusmart

Themenschwerpunk ÖPP - HIER KLICKEN!

 
Partner
Logo der ICT AG