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Brandschutz bei Sonderbauten in NRW

Auf Betreiber so genannter Sonderbauten, wie Stadien, Bahnhöfe und Parkhäuser, kommen in Nordrhein-Westfalen geänderte Vorschriften zu. Alle Prüfungen der seit Jahresende gültigen Prüfverordnung werden künftig in Nordrhein-Westfalen von Sachverständigen vorgenommen. Bis Jahresende 2009 durften einige dieser Prüfungen auch Sachkundige ausführen. (09.03.2010)
 
Feuerlöscher (Foto: BS/Max Mustermann/www.aboutpixel.de)Mit der nun gültigen Prüfverordnung NRW hat das Land die Vorschriften an bestehende Regeln der meisten anderen Länder angepasst. "Wir unterstützen Sonderbauten-Betreiber bei der Umsetzung ihrer neuen Prüfpflichten", sagt Klaus Kargoll. Er ist Bereichsleiter West bei TÜV NORD Systems.

Im Fokus der geänderten Prüfvorschrift stehen besonders Anlagen, die in direktem Zusammenhang mit dem Brandschutz stehen oder zur Vermeidung besonderer Gefahren dienen. Dazu gehören elektrische Anlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsstromversorgungen, Feuerlösch-, Druckbelüftungs- und Rauchabzugsanlagen sowie Lüftungs- und CO-Warnanlagen. Prüfungen nach der Prüfverordnung NRW sind vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme sowie abhängig von der zu prüfenden Anlage nach drei oder sechs Jahren durch Sachverständige vorgeschrieben. Damit sind Prüffristen vereinheitlicht.

Mit den Sachverständigen von TÜV NORD Systems vor Ort, welche diese Prüfungen vornehmen dürfen, ist gewährleistet, dass erforderliche Prüfungen rasch und flexibel vorgenommen werden. "Wir kennen die überwiegende Mehrzahl der prüfpflichtigen Anlagen aus der Vergangenheit, und diese detaillierte Anlagenkenntnis hilft uns bei der Bewertung des Zustands", sagt Kargoll.

Weitere Informationen zur Prüfung von Sonderbauten nach Baurecht sind zu finden unter www.tuev-nord.de.


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