Wertgrenzen und begrenzter Wert
Schnellabfrage zur Vergaberechtsvereinfachung
Mit gebremster Erwartungshaltung sehen die deutsche Vergaberechtsgemeinde und die Bürokratieabbauszene der Vorlage eines Zwischengutachtens entgegen. Es soll Erkenntnisse zu der Frage liefern, ob die "Erleichterungen" der Vergaberechts, vor allem höhere Schwellenwerte und kürzere Fristen, die in Begleitung des Konjunkturpakets II nur als vorübergehend eingeführt wurden, eventuell beibehalten werden. Auftraggeber ist das Bundeswirtschaftsministerium. (27.02.2010)
Das gesamte Gutachten wird Anfang 2011 vorliegen. Im März werden die Verfasser die Ergebnisse einer Kurzbefragung vorlegen. Die Untersuchung hat insofern begrenzten Erkenntniswert als sie nur den Anwendungsbereich der VOL/A und VOF betrifft und die zu Grunde liegende Befragung nur bei Vergabestellen des Bundes stattfindet. Die Mehrzahl der Aufträge unterhalb der EU-Grenzwerte wie auch der größte Teil der Gesamtsumme der Unterschwellenaufträge ist im Bereich der VOB/A, d.h. bei Bauaufträgen zu finden.
Verwunderung lösten in den Sommerferien die Umstände der Ausschreibung aus, da die Frist zwischen Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (7. August) und Antragsabgabetermin (18. August) mehr als kurz war (siehe Behörden Spiegel 9/09 S. 27). Auch wurde den Bewerbern bis zum letzten Tag nicht gesagt, von welcher Datenbasis ausgegangen werden sollte und wie die Repräsentativität der Befragten gewährleistet werden sollte.
Es wurde nach Auswirkung der "Erleichterungen" auf die Beschleunigung der Verfahren, die Markt- und Wettbewerbsstruktur, die Preise sowie auf Innovation, Nachhaltigkeit und Modernisierung im Zuge der KoPa II-Maßnahmen gefragt. Das Beraterunternehmen Ramboll, das zusammen mit den Auftragsberatungsstellen als Bieter auftrat, hatte vergeblich vorgeschlagen, auch Landesbehörden und Unternehmen zu befragen. Dies fand zunächst auch Zustimmung im Wirtschaftsministerium. Zum Zuge kam der Wegweiser-Verlag unterstützt von Rechtsanwaltsfirmen.

Paragraphen (Foto: BS/Gerd Altmann/www.pixelio.de)