http://www.behoerdenspiegel.de
Anzeige
 

Jobcenter: Nun doch Grundgesetzänderung?

Die Union will nun doch die vom Verfassungsgericht verlangte Neuordnung der Jobcenter über eine Grundgesetzänderung regeln. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will noch in dieser Woche mit der SPD Verhandlungen über eine gemeinsame Grundgesetzänderung aufnehmen. (08.02.2010)
 
Das ursprüngliche Vorhaben von der Leyens, die Jobcenter ohne Grundgesetzänderung in zwei Behörden aufzuspalten, war am Widerstand einiger Unions-Ministerpräsidenten, wie dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und dem saarländischen Ministerpräsident Peter Müller gescheitert. Von der Leyen einigte sich zusammen mit dem Unions-Ministerpräsidenten und Fraktionschef Volker Kauder auf eine Änderung des Grundgesetzes in drei Punkten.

So soll das Zusammenwirken von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen aus einer Hand weiter ermöglicht werden. Zudem sollten alle Kommunen wählen dürfen, ob sie mit der Bundesagentur zusammenarbeiten wollen oder als Optionskommune die Betreuung der Hartz-IV-Bezieher alleine, aber mit Finanzierung des Bundes übernehmen wollen. Der dritte Punkt sieht eine "einheitliche Bundesaufsicht" vor. Damit würde die Rechts- und Fachaufsicht über die Jobcenter beim Bund liegen. Der Bund bekäme damit Kontrollbefugnisse bis auf die kommunale Ebene.

Der Deutsche Städtetag begrüßte die geplante Verfassungsänderung. "Damit werden funktionierende Strukturen erhalten und bleibt es bei Hilfen aus einer Hand. Praktische und rechtliche Probleme einer getrennten Aufgabenwahrnehmung werden vermieden. Das ist ein gutes Signal, auf das wir lange gewartet haben", sagte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Petra Roth aus Frankfurt am Main.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht "viele gute Ansätze" in der geplanten Verfassungsänderung. Jedoch hält der DStGB den Reformentwurf für nicht mehrheitsfähig. So stieß vor allem die Ausweitung der Optionskommunen in der Vergangenheit immer wieder auf Widerstand bei der SPD. Für eine Änderung der Verfassung benötigt die schwarz-gelbe Koalition in Bundestag und Bundesrat die Zustimmung der SPD.

Hessens Ministerpräsident Roland Koch sagte, er sehe Chancen für eine Einigung mit der SPD. "Das kann allerdings nicht über Nacht geschehen, weil es noch unterschiedliche Ansichten gibt", so Koch. Von der Leyen kündigte für diese Woche ein Spitzentreffen an, bei dem sich alle Beteiligten konkret zu der Grundgesetzänderung äußern sollten. Ihre Verhandlungspartner bei der SPD werden Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sein. Für die Neuregelung der Jobcenter hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2010 gesetzt.

  Lange wurde über die Zukunft der Jobcenter diskutiert, nun soll eine Verfassungsänderung die Reform ermöglichen. (Foto: Matthias Balzer/www.PIXELIO.de)

Lange wurde über die Zukunft der Jobcenter diskutiert, nun soll eine Verfassungsänderung die Reform ermöglichen.

(Foto: Matthias Balzer/www.PIXELIO.de)


- Anzeigen -
Banner HUK Führungskräfte Forum und Praxisseminare - Weitere Informationen und Anmeldung.
Anzeigen

Banner Secusmart

Click Here

 
Partner
Logo der ICT AG