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Nachteile für kommunale Unternehmen

Der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW forderte mehr Freiraum für kommunalwirtschaftliche Unternehmen und unterstützt damit die von der Landesregierung geplante Reform der NRW-Gemeindeordnung in Richtung auf mehr Wettbewerb. (10.03.2010)
 
"Das geltende Gemeindewirtschaftsrecht unterwirft die kommunalen Unternehmen in NRW dem bundesweit strengsten Rechtsrahmen", so Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Landesverbandes. Dies habe vor allem in der Energieversorgung erheblich negative Auswirkungen. "Den kommunalen Stadtwerken werden durch die rechtlichen Bindungen der NRW-Gemeindeordnung Fesseln angelegt, die sie im Wettbewerb mit privaten Konkurrenten entscheidend benachteiligen."

Schneider zufolge bedrohen die bisherigen nordrhein-westfälischen Regelungen nicht nur die Zukunft der Stadtwerke, sondern verhindern auch die gewünschte Intensivierung des Wettbewerbs im Energiemarkt. So habe beispielsweise die Monopolkommission des Bundes gefordert, institutionelle und strukturelle Barrieren gegenüber dem Markteintritt zu beseitigen, um mehr Wettbewerb zu schaffen.

Insbesondere das Örtlichkeitsprinzip stellt laut Schneider eine solche Barriere dar, die abgebaut werden müsse. Bisher könnten kommunalwirtschaftliche Unternehmen ihre Leistungen nur in der Stadt oder Gemeinde anbieten, von der sie getragen werden. "Wenn die Stadtwerke auch in Zukunft bestehen sollen, muss das Land NRW rasch einen neuen Ordnungsrahmen schaffen, der für gleichwertige Wettbewerbsbedingungen sorgt", forderte Schneider. Das derzeit in der Diskussion stehende Gutachten, welches der Jurist Martin Burgi, Professor an der Ruhr Universität in Bochum im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums verfasst hat, biete dafür eine gute Grundlage.

  Kommunale Energieversorger werden durch die Gemeindeordnung in NRW benachteiligt. (Foto: BS/Karl-Heinz Laube/www.PIXELIO.de)

Kommunale Energieversorger werden durch die Gemeindeordnung in NRW benachteiligt.

(Foto: BS/Karl-Heinz Laube/www.PIXELIO.de)


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