IT-ÖPP: Vergaberecht steht nicht entgegen
(21. September) Bei Öffentlich Privaten Partnerschaften ist es nicht immer einfach, den vergaberechtlich sinnvollsten Weg zu finden, wenn Gegenstand des Projektes die Informationstechnik ist. In einem E-Government-Forum des Bundeskongresses ÖPP des Behörden Spiegel stellte Dr. Friedrich L. Hausmann, Rechtsanwalt bei K&L Gates, die verschiedenen Aspekte dieses "Spannungsverhältnisses" dar sowie die abgestuften Möglichkeiten, dafür Lösungen zu finden. "Vergaberecht steht IT-ÖPPs nicht entgegen", lautete die Conclusio seines Vortrags. Es ist zu differenzieren und von vornherein auf die Besonderheiten solcher Projekte einzugehen, wie sie bei anderen ÖPP-Vorhaben nicht ohne weiteres auftauchen.
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Lange Vertragslaufzeiten
Es gilt vor allem, die Faktoren, die beim E-Government einerseits und bei ÖPP andererseits maßgeblich für den Erfolg von Projekten sind, auf die richtige Weise miteinander zu verbinden, um dann die optimal passende ÖPP-Struktur zu finden und die möglichen vergaberechtlichen Lösungsansätze durchzuprüfen. Spannung zwischen ÖPP und E-Government ergibt sich dadurch, dass Öffentlich Private Partnerschaften grundsätzlich relativ lange Vertragslaufzeiten benötigen, um die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen.
Erfolgreiches E-Government verlangt jedoch viel Flexibilität, um auf technische Fortschritte und sich wandelnde Nutzungsanforderungen reagieren zu können. Das Problem besteht in den vergaberechtlichen Vorgaben für Vertragsänderungen. Als Lösungsansätze bieten sich an: die Vertragsdauer an den Lebenszyklus anzupassen, den Weg über Rahmenvereinbarungen oder über optionale Leistungen bzw. Bedarfspositionen zu gehen oder im Vertrag Anpassungsklauseln unterzubringen.
Thomas Wind von der Tell Sell Consulting GmbH referierte über die Potenziale, die Public Private Partnerships als Wachstumstreiber für Deutschland bieten. Er stellte die Ergebnisse einer aktuellen Studie vor und erläuterte weiterführende Ansatzpunkte. Um PPP als Effizienzhebel zu nutzen, müssen aus seiner Sicht neben dem Finanzierungsaspekt der Fokus Öffentlich Privater Partnerschaften von vornherein auf konkrete erzielbare Effizienzgewinne gerichtet sein. Außerdem müsse für eine Erhöhung der PPP-Quote die den Öffentlich Privaten Partnerschaften zugrunde liegende Logik Teil eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses werden und eine breitere Akzeptanz als bisher finden.
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Dr. Friedrich L. Hausmann, Rechtsanwalt bei K&L Gates auf dem 4. Bundeskongress ÖPP in Bonn.
(Foto: BS/Franz)
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Ziele und Anreizmechanismen
Über reine Finanzierung und Infrastruktur hinausgehende PPP-Vorhaben setzen, so Wind , eine klare Entscheidung auf politischer Top-Ebene voraus. Ohne die Schaffung geeigneter Ziele und Anreizmechanismen für die von PPP-Vorhaben betroffene Leitungsebene würden viele sinnvolle Ansätze erst gar nicht das Licht der Welt erblicken. Schließlich gebe es angesichts der aktuellen Herausforderungen und der erkennbaren Entwicklungstendenzen weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem.
Eine Öffentlich Private Partnerschaft ganz anderer Art stellt das in der 2.800 Einwohner zählenden Gemeinde Sternenfels in Baden Württemberg realisierte Projekt dar. Bürgermeisterin Sigrid Hornauer berichtete, wie bei ihr mit KOMM-IN unter Nutzung modernernster IT auf das Ladensterben im ländlichen Raum reagiert wurde. Es wurde zunächst als Postersatz dann aber erweitert ein mehr oder weniger virtuelles Dienstleistungszentrum geschaffen, in dem Verwaltungsmitarbeiter im Rahmen einer GmbH aus öffentlichen und privaten Teilhabern Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten unterschiedlichster Art auf IT-Basis anbieten.
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