Positive Bilanz in Berlin
Ende Dezember 2007 traten in Berlin zahlreiche Änderungen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetztes (ASOG) in Kraft. Zu den neuen polizeilichen Befugnissen kann insgesamt eine positive Bilanz gezogen werden, wie aus dem von Innensenator Dr. Erhart Körting dem Senat vorgelegten Evaluationsbericht hervorgeht. (06.02.2010)
So hätten Standortermittlungen bei Telekommunikationsendgeräten bereits Leben gerettet. Mit der Handyortung konnten gefährdete Personen gefunden und eine selbstmordgefährdete Frau in Sicherheit gebracht werden. In der Kriminaltechnik habe das neue Recht bei der Aufklärung von Straftaten geholfen.
Die Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr sei erfolgreich zur Prävention eingesetzt worden. Die Polizei konnte in zwölf Fällen au die Überwachungstechnik der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zurückgreifen. Außerdem wurden Videoaufnahmen der BVG ausgewertet, die aufgrund andrer Rechtsvorschriften erhoben wurden. Diese Auswertung brachte im Jahr 2008 insgesamt 246 Täteranhalte und unterstütze in 141 Fällen die Identifizierung von Tatverdächtigen. Bis Ende November 2009 waren es bereits 325 Täteranhalte und in 124 Fällen konnte die Identifizierung von Tatverdächtigen dadurch unterstützt werden.
Bei einigen der neuen Vorschriften, z.B. Videoüberwachung zur Eigensicherung, könnten bisher noch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Die ersten Fahrzeuge der Berliner Polizei waren im Dezember letzten Jahres mit der entsprechenden Technik ausgestattet worden, weitere sollen folgen. Zum Einsatz kommen werden diese voraussichtliche im ersten Quartal dieses Jahres.

Videoüberwachungskamera in Berlin. (Foto: BS/Baumgeist/www.pixelio.de)