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Die Gebührendiskussion ist eröffnet

Neuer Personalausweis bedeutet viel Arbeit für Kommunen

Das Kribbeln wird stärker: Zehn Monate bleiben noch bis zur geplanten Einführung des neuen elektronischen Personalausweises. Angesichts eines solchen Mammutprojektes nicht viel Zeit. Das merkt man auch den Beteiligten an: Ende 2009 kritisierten die Kommunen, dass sie vom Bundesministerium des Innern noch keinerlei Informationen bekommen haben. Immerhin müssen die Meldebehörden in den Städten und Gemeinden die neuen Ausweise ausgeben. Ende Januar verschickte das BMI nun eine Reihe von Dokumenten, u.a. den Referentenentwurf zur Personalausweis-Verordnung, eine Aufstellung der neuen Aufgaben in den Personalausweisbehörden und Vorstellungen über die Gebühren, die zur Ausstellung des neuen Personalausweises erhoben werden sollen. (08.02.2010)
 

In der Vorlage des BMI an die Innenministerien der Länder und die kommunalen Spitzenverbände wird noch keine Auskunft über die Höhe der künftigen Personalausweisgebühr gegeben. Dafür werden die Länder und Kommunen über die "Überlegungen zur künftigen Höhe der Verwaltungskostenpauschale" informiert. Die Gebühren werden formal von den Ländern festgelegt, dennoch ist der Spielraum gering, da die Höhe möglichst einheitlich für das gesamte Bundesgebiet gelten soll. Derzeit kostet ein neuer Personalausweis acht Euro.

Die Vorlage sieht vor, die derzeitige Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,76 Euro für die Beantragung eines Personalausweises "im Hinblick auf die neuen Aktivitäten der Personalausweisbehörden" für nicht mehr angemessen hält. Daher wird eine Erhöhung auf drei Euro vorgeschlagen. Eine offizielle Reaktion der Kommunen auf den Vorschlag gab es noch nicht, wohl aber den Hinweis, dass das BMI ein Interesse habe, "möglichst geringe Gebühren zu erheben, um die Verbreitung des Ausweises zu fördern".

Die neuen Abläufe in Meldebehörden

Die "neuen Aktivitäten" verändern dabei allerdings den kompletten Ablauf der Personalausweisvergabe. Immerhin werden 15 neue Informationspflichten für die Verwaltung im Referentenentwurf zur Personalausweis-Verordnung ausgewiesen. Vor allem die optionalen Funktionen (Fingerabdruck, eID, qualifizierte elektronische Signatur) erfordern neue Abläufe:

 

Vorderseite des neuen Personalausweises.

Bei Beantragung u. a.:

  • die Information des Bürgers über die Freiwilligkeit der Abnahme von Fingerabdrücken,
  • die Erfassung des Fingerabdrucks,
  • die Ausgabe von Informationsmaterial zu den neuen Funktionen (insbesondere der eID-Funktion).

Zwischen Beantragung und Ausgabe u. a.:

  • die Speicherung des Sperrkennwortes (dient der Sperrung der eID-Funktion, wenn der Personalausweis verloren geht) im Sperrregister,
  • Erhalt des PIN-Briefes und sichere Aufbewahrung des PIN-Briefes.

Bei der Ausgabe u. a.:

  • Prüfung, ob Sperrkennwort im Personalausweisregister gespeichert worden ist,
  • schriftliche Erklärung des Antragstellers über 16 Jahre, ob er die eID-Funktion nutzen möchte,
  • ggfs. Ausschalten der eID-Funktion im Chip (die eID-Funktion ist ab Werk bei Auftragsstellern unter 16 Jahre eingeschaltet),
  • Anzeigen der im Chip gespeicherten Daten durch ein Lesegerät.

Titelseite Behörden Spiegel Februar 2010

Dieser Artikel erschien in der Februar 2010 Ausgabe des Behörden Spiegel.

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Umfangreicher Sperrdienst

Mit dem "Änderungsmanagement" und dem "Sperrdienst" kommen komplett neue Aufgaben auf die Personalausweisbehörden zu. Zum Änderungsmanagement zählt das BMI u. a. das Ein- und Ausschalten der eID-Funktion, die Änderung der PIN und die Änderung der Anschrift im Chip (zusätzlich zu dem Aufkleber und der Speicherung im Melderegister).

Vor allem aber der Sperrdienst hat es in sich: Angelehnt an die Verlust-Hotlines bei EC-Karten, sollte auch der elektronische Personalausweis bzw. die eID-Funktion möglichst schnell gesperrt werden, wenn er verloren geht.

Außerdem müssen die Kommunen u. a. das Sperrkennwort speichern, es dem Bürger bereitstellen, wenn er es vergessen hat, ihn informieren, ob die eID-Funktion ein- oder ausgeschaltet ist und die Sperr- und Entsperranträge dokumentieren. Etwa fünf bis sechs Millionen Personalausweise werden derzeit jährlich erneuert.

Sollte es bei der Einführung des neuen Ausweises, wie vom BMI erhofft, zu einem Run auf die Meldestellen kommen, könnten vor allem das Änderungsmanagement und der Sperrdienst die Kommunen überfordern.

Ob Run oder nicht, durch die neuen Aufgaben werden die Personalausweisbehörden mehr Personal benötigen. Hinzu kommt, dass einige Leistungen des Sperrdienstes aus Datenschutzgründen kostenlos angeboten werden müssen (siehe Tabelle).

Für die Beschaffung der Hard- und Software fallen den Kommunen allerdings keine Kosten an, da diese durch den Gebührenanteil des Ausweisherstellers finanziert werden sollen. Angesichts dieser Fülle an neuen Aufgaben könnten die vom BMI angedachten drei Euro den Kommunen als zu eng bemessen erscheinen. Vor allem auch, weil die erstmalige Beantragung weiterhin kostenlos sein soll und eine ermäßigte Gebühr für unter 24-Jährige neu eingeführt werden soll.

BMI-Vorschlag zur zukünftigen Verwaltungskostenpauschale für die Beantragung eines Personalausweises. (Grafik: BS/BMI)

Das BMI begründet die geplante Ermäßigung mit "familienpolitischen Gründen", ein Grund könnte aber auch sein, den Ausweis und seine eID-Funktion für Jugendliche attraktiver zu machen. Aus ähnlichen Gründen regte der Branchenverband Bitkom kürzlich an, den Personalausweis künftig nicht erst ab 16 Jahren, sondern vielleicht schon ab 14 oder ab 12 Jahren auszugeben.

Schulungen und Feldtests

Das BMI plant, "umfangreiche Informationsmaßnahmen für Personalausweisbehörden" durchzuführen. So sollen die kommunalen Mitarbeiter rechtzeitig über die neuen rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen informiert werden. Außerdem werde es einen Handlungsleitfaden und eine E-Learning-Plattform geben, heißt es in dem Schreiben des BMI.

Feldtests in Behörden

Außerdem sollen, laut Innenministerium, im Januar Feldtests in 27 ausgewählten Personalausweisbehörden begonnen haben. Bis Juni 2010 sollen dabei die Hard- und Softwarekomponenten, die beim neuen Personalausweis zum Einsatz kommen, erprobt werden.

Von Carsten Köppl

Mehr auf Behörden Spiegel Online:

Meilensteine bis zur Einführung des neuen Personalausweises


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