Neues Naturschutzgesetz in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteins Umweltministerin Juliane Rumpf begrüßte im Kieler Landtag die Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes. Die Novelle des erst 2007 überarbeiteten Gesetzes sei durch Änderungen des Bundesnaturschutzrechts in Verbindung mit einer Neuordnung der Bundes- und Länderkompetenzen notwendig geworden, so Rumpf. (26.02.2010)
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Die Ministerin führte aus, dass Schleswig-Holstein mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz gleich in dreierlei Hinsicht gewinne. So werde durch das fristgerechte Inkrafttreten zum 1. März Rechtssicherheit gewährt, die wegen der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit bei den Beratungen besonders schwer zu erreichen gewesen sei.
Außerdem betonte Rumpf die Güte des neuen Landesnaturschutzgesetzes. Wichtige Kernstandards würden erhalten, andere Bereiche weiter optimiert. Die Umweltministerin nannte beispielhaft die so genannten Roten Listen gefährdeter Arten und den jährlichen Jagd- und Artenschutzbericht, die ebenso wie eine verbesserte Eingriffs- und Ausgleichsregelung Eingang in den Gesetzestext gefunden hätten. Drittens, so die Ministerin, gehöre Schleswig-Holstein zu den wenigen Ländern, die ihr Naturschutzrecht zum 1. März an das Bundesrecht anpassen. "Alle anderen bemühen sich um eine schnellstmögliche Novellierung, werden dies aber nicht zeitgerecht schaffen."
In den kommenden Wochen will das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit Informationsveranstaltungen insbesondere die Naturschutz- und Planungsbehörden sowie die Naturschutzverbände bei der Umstellung auf das neue Naturschutzrecht unterstützen.
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"Rechtssicherheit, effektiver Naturschutz, Sicherung des Standortes – dies ist ein guter Tag für Schleswig-Holstein", so Schleswig-Holsteins Umweltministerin Juliane Rumpf.
(Foto: BS/www.schleswig-holstein.de)
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