Bericht zum kommunalen Finanzausgleich
Die Kommission zur Beratung der Empfehlungen des Instituts für Wirtschaftsforschung München (ifo) hat ihre Arbeit mit einem Abschlussbericht beendet. Der fast 500 Seiten umfassende Bericht enthält Empfehlungen zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen. "Der Bericht ist für Landesregierung und Landtag eine gute Grundlage, den kommunalen Finanzausgleich in NRW zukunftsgerecht weiter zu gestalten" sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf am Freitag in Düsseldorf. (10.07.2010)
Die Kommission sei in den meisten Punkten zu einvernehmlichen Empfehlungen gekommen. Im Bereich der Schlüsselzuweisungen spreche sie sich dafür aus, den hohen Anteil frei verwendbarer Zuweisungen als Schwerpunkt des kommunalen Finanzausgleichs beizubehalten. Auf Zuweisungen mit lenkendem Charakter solle möglichst verzichtet werden. Außerdem sollte es bei dem hohen Ausgleichssatz von 90 Prozent bleiben.
Die Kommission sei gegen den Vorschlag des Gutachters, bei den zweckgebundenen finanzkraftunabhängigen Zuweisungen die pauschalierten zweckgebundenen Zuweisungen (Investitionspauschalen, Schul-/ Bildungspauschale und Sportpauschale) langfristig in die allgemeine Schlüsselmasse zu überführen. Zu der alternativen Empfehlung des Gutachters, alle Pauschalen zu einer allgemeinen Investitionspauschale ohne sonstige Zweckbindung zu machen, habe es abweichende Meinungen in der Kommission gegeben.
Unterschiedliche Positionen hätten die Kommissionsmitglieder u. a. zu den Fragen, wie die Steuerkraft der Kommunen errechnet werden soll und ob Hilfen für Kurorte und bei überdurchschnittlichen Abwassergebühren beibehalten werden sollten, gehabt.
Da die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs in regelmäßigen Abständen auf veränderte Sachverhalte und mögliche neue finanzwissenschaftliche Erkenntnisse überprüft werden müsse, habe das Innenministerium in NRW im November 2006 das "Institut für Wirtschaftsforschung München", beauftragt, ein Gutachten zur Analyse und Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Im Juni 2008 sei das Gutachten mit verschiedenen Änderungsvorschlägen für das System des kommunalen Finanzausgleichs vorgelegt worden.
Die "ifo-Kommission", die ihre Arbeit im Oktober 2008 aufnahm, habe die Aufgabe, die Empfehlungen des ifo-Gutachtens aus dem Jahr 2008 mit Blick auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und zu bewerten. Sie diene dazu, die Meinungsbildung aller Beteiligten im Vorfeld der anstehenden Umsetzung der Ergebnisse in künftigen Gemeindefinanzierungsgesetzen vorzubereiten und zu erleichtern. In der Kommission waren alle Fraktionen im Landtag, die kommunalen Spitzenverbände, die Landschaftsverbände sowie Innenministerium, Finanzministerium und die Staatskanzlei vertreten.
Der Abschlussbericht kann auf der Internetseite des Innenministeriums NRW heruntergeladen werden.

Der Kommissionsbereicht soll die Meinungsbildung im Vorfeld der anstehenden Umsetzung der Ergebnisse in künftigen Gemeindefinanzierungsgesetzen vorbereiten und erleichtern. (Foto: BS/Paul-Georg-Meister/www.PIXELIO.de)