"Wertneutrale Beschaffungsvariante"
Kritische Fragen auch bei konventionellen Projekten zu stellen fordert Dr. Johannes Schuy, Vorstand der ÖPP Deutschland AG - Partnerschaften Deutschland. (Foto: BS/Archiv)
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Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sind der Auffassung, dass eine Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) eine wertneutrale Beschaffungsvariante zu konventionellen Bau- und Finanzierungsmodellen darstellt (18.01.2012).
Die Rechnungshöfe stellen sich damit nicht grundsätzlich gegen ÖPP-Projekte, sondern fordern den Nachweis, dass die Vorteilhaftigkeit dieser Beschaffungsvariante gegenüber der Eigenbesorgung der öffentlichen Hand in jedem Einzelfall objektiv und transparent nachgewiesen wird. Dies leite sich aus dem haushaltsrechtlichen Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung öffentlicher Gelder ab.
Gemeinsamer Erfahrungsbericht
Ein jüngst veröffentlichter gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten richtet sich an die politischen Entscheidungsträger in Bund, Ländern und Kommunen sowie an Behörden und Verwaltungen, die für den Bau, den Erwerb, die Anmietung oder die Bewirtschaftung von Immobilien oder Infrastrukturen zuständig sind sowie an die interessierte Öffentlichkeit.
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe hatte bereits im Mai 2006 wesentliche Grundsätze im Umgang mit ÖPP-Projekten beschlossen, die bei jeder ÖPP-Entscheidung zu beachten seien, insbesondere:
- ÖPP-Projekte, die sich die öffentliche Hand konventionell finanziert nicht leisten kann, dürfe sie sich ebenso wenig alternativ finanziert leisten. Bei ÖPP-Projekten treten laufende Zahlungsverpflichtungen aus Projektverträgen an die Stelle von Zins- und Tilgungslasten und belasten künftige Haushalte in gleicher oder ähnlicher Weise.
- Die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Projekts muss in jedem Einzelfall und über die gesamte Laufzeit hinweg (Lebenszyklusansatz) nachgewiesen sein.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Inzwischen liegen den Rechnungshöfen aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit zahlreiche Er-kenntnisse vor, die aus ihrer Sicht belegen, dass diese Grundsätze bei der Realisierung von ÖPP-Projekten nicht ausreichend Beachtung finden. Die Rechnungshöfe haben ihre Prüfungserkenntnisse zu ÖPP-Projekten in dem aktuellen Erfahrungsbericht zusammengefasst. Dabei geht es vor allem um zu verallgemeinernde Problemstellungen vergleichbarer Projekte, häufige Fehler und die Schwierigkeit seriöser Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Der Bericht soll Hilfestellungen für objektive, nicht interessengeleitete Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geben.
"Der Bericht gibt keine grundsätzlich neuen Positionen wieder" lautet der Kommentar von Dr. Johannes Schuy, Vorstand der ÖPP Deutschland AG – Partnerschaften Deutschland. Er enthalte auch keine grundsätzlichen Gegenpositionen zur Herangehensweise der ÖPP Deutschland AG. "Auch wir sagen, dass ohne Finanzierung eine ÖPP nicht möglich und die Wirtschaftlichkeit bei jedem Projekt exakt nachgewiesen sein muss."
"Fehler zu pauschal beschrieben"
Allerdings müssten, betont Schuy ausdrücklich, dieselben detaillierten und kritischen Fragen, die die Rechnungshöfe zu ÖPP-Projekten stellten, auch bei konventionellen Projekten auf den Tisch kommen. Die beim Public Sector Comparator (PSC) festgestellten Mängel unterstreichen die Notwendigkeit einer guten Beratung. Die von den Rechnungshöfen behaupteten Fehler bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen seien sehr pauschal und müssten in jedem Einzelfall gründlich analysiert werden.