
Vergangene Woche beschloss das Kabinett den Entwurf des Verteidigungsministeriums für ein Soldatenentschädigungsgesetz. Hintergrund ist die Ablösung des Bundesversorgungsgesetzes durch das Sozialgesetzbuch XIV zum 1. Januar 2024. “Bislang wurden die Ansprüche wehrdienstbeschädigter Soldaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr über das Bundesversorgungsgesetz geregelt. Da das neue Sozialgesetzbuch vor allem auf die Entschädigung ziviler Opfer von Gewalt und Terror abstellt, wurde aus Sachmäßigkeitserwägungen entschieden, die Beschädigtenversorgung für Soldaten in einem eigenen Gesetz zu regeln”, beschreibt das BMVg.
Dabei wurden auch – gegenüber der aktuellen Situation – höhere Entschädigungen, gerechtere Zuweisung, mehr Transparenz sowie eine vollständig digitale Antragstellung und -bearbeitung in dem neuen Gesetz verankert. Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) wird künftig die medizinischen Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der wehrdienstbeschädigten Soldaten übernehmen. Zudem ist vorgesehen, Teilhabeleistungen künftig einkommensunabhängig zu gewähren, die dann auch von aktiven Soldaten beansprucht werden können.
“Der Gesetzentwurf muss noch den Bundesrat und den Bundestag passieren. Das parlamentarische Verfahren soll bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein, das Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft treten”, so das BMVg. “Die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird aufgrund der vollumfänglichen Digitalisierung dieses komplexen Vorhabens sowie für weitreichende organisatorische Maßnahmen benötigt. Ein Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Übergangsregelung greifen.”