
Das Land Mecklenburg-Vorpommern beschafft durch das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) fünf Millionen FFP2-Masken und eine Million medizinische Masken. Die Beschaffungsmaßnahmen sind Vorsichtsmaßnahmen vor der Bund-Länder-Konferenz. Dabei werden wesentliche schärfere Eindämmungsmaßnahmen, wie eine FFP2-Masken-Pflicht, nicht ausgeschlossen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern befürchtet dadurch steigende Preise der Schutzausrüstung sowie eine eventuelle beschränkte Verfügbarkeit. Die auf Vorrat bestellten Masken werden erstmal im zentralen Katastrophenschutzlager des Landes eingelagert. Die Masken werden aus dem Sondervermögen “MV-Schutzfonds” finanziert.