
In Baden-Württemberg sollen Polizistinnen und Polizisten bei Übungen an Schießständen von Schützenbeobachtungskameras aufgenommen werden. Und das in Ton und Bild und ohne ihr Wissen. Dieses datenschutzrechtliche Problem soll dem Stuttgarter Innenministerium schon seit 2019 bekannt sein, heißt es von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Nun verlangt die Gewerkschaft eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge.
Ihr baden-württembergischer Landesvorsitzender Hans-Jürgen Kirstein verlangt vom Innenministerium unter anderem Antworten auf die Fragen, wer für die Erstellung eines Datenschutzkonzeptes für diese Schießanlagen zuständig ist und weshalb es versäumt wurde, ein Datenschutzkonzept zu erstellen. Die GdP fordert die Einbeziehung des Landesdatenschutzbeauftragten. Das Ministerium selbst wollte den Vorgang nicht dementieren, ist aber offenbar völlig anderer Rechtsauffassung als die GdP.