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Dritter Periodischer Sicherheitsbericht veröffentlicht

Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesjustizministerium (BMJV) haben den dritten Periodischen Sicherheitsbericht vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine Bestandsaufnahme zur Kriminalitätsentwicklung und Sicherheitslage in der Bundesrepublik in den letzten 15 Jahren.

In dem Bericht finden auch eine Einordnung in den wissenschaftlichen kriminologischen Forschungsstand sowie eine Verbindung mit den Aussagen der Justizstatistiken statt. Ziel ist es, ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten. Der dritte Periodische Sicherheitsbericht setzt in der Analyse drei Schwerpunkte: Gewaltkriminalität, unter anderem auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, rechtsmotivierte Straftaten sowie neue Formen der Tatbegehung im digitalen Raum wie Grooming, Stalking und Mobbing.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte hierzu: „Wer Kriminalität wirkungsvoll bekämpfen will, der muss ihre Erscheinungsformen und Ursachen kennen. Wir erhalten mit dem dritten Periodischen Sicherheitsbericht eine aktuelle und fundierte Bestandsaufnahme zur Sicherheitslage in Deutschland – wie wir sie für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik brauchen.“ Eines müsse allen klar sein: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir müssen deshalb unsere Rechtsordnung auch im Internet effektiv durchsetzen und Straftaten im Netz wirksam bekämpfen.“

Und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte: „Kriminalitätsbekämpfung ist mehr als Straftaten zählen. Der Periodische Sicherheitsbericht blickt auf die letzten 15 Jahre Kriminalitätsentwicklung zurück. Er enthält das gebündelte Wissen zahlreicher Experten aus Polizei und Justiz.“ Sie alle eine das Ziel, Deutschland im Kampf gegen Kriminelle in Zukunft gut aufzustellen. Der erste und der zweite Periodische Sicherheitsbericht erschienen in den Jahren 2001 und 2006.

Der aktuelle Bericht kann hier heruntergeladen werden. Eine Kurzzusammenfassung findet sich hier.

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