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Senatsverwaltung legt Einspruch gegen Berlin-Wahl ein

Gegen die Ergebnisse bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt. Der Einspruch betrifft drei Bezirke: Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf.

Bei den Wahlen am 26. September fehlten in mehreren Wahlkreisen die notwendigen Stimmzettel oder es wurden falsche ausgegeben. Zudem kam es zu längeren Unterbrechungen der Wahlhandlung, weshalb manche Bürgerinnen und Bürger erst nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben konnten.

Grund seien fehlende Stimmzettel, die Ausgabe falscher Stimmzettel und längere Unterbrechungen der Wahlhandlung. Nachprüfungen haben auch Fehler in anderen Wahlkreisen bestätigt, so die Innenverwaltung. Dennoch begründe dies keinen Einspruch gegen die Berliner Wahlen, weil sie nach Auffassung der Innenverwaltung rechnerisch das Wahlergebnis nicht beeinflussen können und aus diesem Grunde nicht mandatsrelevant seien.

„Mir ist bewusst, dass es auch in anderen Wahlkreisen Unregelmäßigkeiten gegeben hat, die zu Recht deutlich kritisiert wurden. Diese Fehler müssen vollständig aufgearbeitet werden, hierzu wird der Senat eine Expertenkommission einsetzen“ sagt Andreas Geisel (SPD).

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