
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat den im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem die Polizeizulage wieder Teil der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden soll. Die Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften wurde eingeleitet.
Dem Entwurf zufolge werden sich die künftigen Versorgungsbezüge der im Bundesdienst stehenden Polizistinnen und Polizisten um bis zu 160 Euro pro Monat erhöhen. Von der Regelung profitieren die Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Polizei beim Deutschen Bundestag. Gleiches gilt für die Feldjäger der Bundeswehr und Beamtinnen und Beamte in vollzugspolizeilich geprägten Bereichen der Zollverwaltung. Insgesamt geht es um etwa 56.000 Bedienstete. Einbezogen werden sollen auch diejenigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die zwischen der Abschaffung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und vor Inkrafttreten der Neuregelung in den Ruhestand versetzt worden sind.
Bundesinnenminister Nancy Faeser erklärte: „Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte stehen Tag und Nacht an vorderster Front für unseren Rechtsstaat ein. Sie sorgen dafür, dass wir ein sehr sicheres Land sind – und sie verteidigen unsere Demokratie. Immer häufiger müssen sie Übergriffe und Gewalt erleben.“ Nicht selten riskierten sie ihre Gesundheit und auch ihr Leben für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. „Es ist mir sehr wichtig, dass die Beamtinnen und Beamten mehr Rückhalt, Respekt und Wertschätzung erhalten. Diese Wertschätzung muss auch finanziell spürbar sein“, so die Ressortchefin weiter.
Bereits einmal ruhegehaltfähig
Die Polizeizulage war im Bund von 1990 bis 1998 bereits einmal ruhegehaltfähig. Im Zeitverlauf haben immer mehr Bundesländer die Ruhegehaltfähigkeit abgeschafft. In Bayern allerdings ist die Polizeizulage schon immer ruhegehaltfähig. Andere Stellenzulagen, die bis 1998 ruhegehaltfähig waren, sollen auch dem neuesten Entwurf zufolge nicht wieder ruhegehaltfähig werden. Dies wird mit der spezifischen Berücksichtigung der besonderen Belastungen des Polizeivollzugsdienstes begründet. Nach Schätzungen des BMI sind mit Einführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage im Jahr des Inkrafttretens des Gesetzes Mehrkosten in Höhe von etwa 15 Millionen Euro zu erwarten. In den nächsten fünf Jahren erhöht sich dieser Betrag um circa 2,2 Millionen Euro pro Jahr. Geändert werden sollen unter anderem das Bundesbesoldungsgesetz sowie das Beamtenversorgungsgesetz.
Der komplette Gesetzesentwurf findet sich hier.