Kommunen dürfen Übernachtungssteuer erheben

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Die kommunale Übernachtungssteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. (Foto: Gerd Altmann, pixabay.com)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg gegen die jeweiligen örtlichen Abgaben zurückgewiesen. Die Kommunen dürfen damit von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen.

Mehrere Städte und Gemeinden erheben seit dem 2005 von den ansässigen Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungsteuer, die sich zumeist auf einen – laut Bundesverfassungsgericht – niedrigen Prozentsatz des Übernachtungspreises beläuft. Nachdem im Jahr 2010 die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt wurde, führten vermehrt Kommunen diese Abgabe ein, um Einnahmeverluste auszugleichen.

Der Erste Senat teilte heute mit, dass die Vorschriften zur Erhebung des sogenannten Bettensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Länder hätten die der Besteuerung zugrundeliegenden Gesetze kompetenzgemäß erlassen. Der Eingriff in die Handlungsfreiheit im vermögensrechtlichen Bereich und in die Berufsausübungsfreiheit von Hotelbetreibern sei gerechtfertigt. Die Steuer belaste die betroffenen Betriebe nicht übermäßig.

Keine Ausnahme mehr für Geschäftsreisen

Geschäftsreisende waren bislang von der Abgabe befreit, weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2012 eine solche Unterscheidung für notwendig hielt. Diese Ausnahme sei laut Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zwingend. „Der Gesetzgeber kann zudem beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen, muss dies aber nicht“, hieß es in einer Mitteilung des Ersten Senates. Die Städte können die Bettensteuer somit auf berufliche Übernachtungen ausweiten.

Kommunen begrüßen Urteil

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist eine gute Nachricht für die Kommunen. Das Gericht hat entschieden, dass die so genannte Bettensteuer in Städten grundsätzlich rechtmäßig ist. Es erlaubt außerdem auch wieder, berufliche Übernachtungen mit einer Bettensteuer zu belegen und nicht nur touristische. Die Steuer ist sinnvoll, denn damit bezahlen die Städte oft wichtige Tourismusprojekte oder Infrastruktur vor Ort“, so Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Urteil des BVerfG.

Der Deutsche Städtetag rechnet damit, dass weitere Städte eine Bettensteuer einführen werden. Ob die Erhebung einer Bettensteuer oder die Ausweitung auf berufliche Übernachtungen im Einzelfall sinnvoll sei, lasse sich aber nicht pauschal beantworten. „Es ist denkbar, dass viele Kommunen künftig auch die beruflichen Übernachtungen besteuern werden. Das macht es auch für die Hotels einfacher, die Steuer zu erheben“, meint Dedy.

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