
Die Sächsischen Kommunalverbände einigten sich mit dem Finanzministerium auf die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs für die Jahre 2023 und 2024.
„Wir werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen in den kommenden beiden Jahren ein erhebliches Plus an frei verfügbaren Finanzmitteln zur Verfügung stellen. Damit können auch Nachholbedarfe finanziert werden, die in Folge der Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 entstanden sind. Zudem tragen die Kommunen künftigen Risiken mit der Bildung einer Vorsorgerücklage Rechnung und tragen damit einen maßgeblichen Teil zu einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik bei“, so Staatsminister Hartmut Vorjohann.
Auf Grundlage der letzten Steuerschätzung erhöht sich die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen im Jahr 2023 um gut 460 Millionen Euro auf über 4,1 Milliarden Euro und im Jahr 2024 um weitere gut 455 Millionen Euro auf über 4,5 Milliarden Euro. Mit Blick auf wirtschaftliche und finanzielle Unwägbarkeiten des Ukraine-Krieges werden aus dem Rahmen des Jahres 2024 300 Millionen Euro einer Vorsorgerücklage zugeführt, um Risiken abfedern zu können.
Vorjohann zeigte sich erfreut, dass bei der zukünftigen Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ein Durchbruch erreicht wurde. „Ganz im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung wird dieser zukünftig aus Kommunalbudgets heraus finanziert und verantwortet. Am Ende stehen allein in diesem Gesamtpaket ab 2023 115 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, welche von den Landkreisen und kreisfreien Städten und damit den Aufgabenträgern direkt verwaltet und vergeben werden“, so der Staatsminister.
Landrat Frank Vogel, Präsident des Sächsischen Landkreistages sagte zum Verhandlungsergebnis: „Ich bin froh, dass es gerade in schwierigen Zeiten wiederum gelungen ist, am bewährten Finanzausgleichssystem zwischen Kommunen und Freistaat festzuhalten. Gegenseitiges Vertrauen, Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz haben diese Einigung möglich gemacht.“
Die Vereinbarungen sollen nun im Rahmen eines Gesetzesentwurfes innerhalb der Regierung abgestimmt und im Anschluss dem Sächsischen Landtag gemeinsam mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.