
Das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro hat eine weitere Hürde genommen. In der Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages stimmten die Mitglieder von SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und FDP zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung zu. Vertreter von der AfD und Die Linke stimmten gegen die Vorlagen. Damit kann über die Entwürfe im Bundestag abgestimmt werden. Dennoch stehen diese noch nicht auf der Tagesordnung.
Vorangegangen waren Absprachen zwischen der Regierungskoalition und der Union, da die Opposition für eine Grundgesetzänderung gebraucht wird. Das Sondervermögen soll mit Kreditermächtigungen in Höhe von 100 Milliarden Euro ausgestattet werden. Die Kreditaufnahme soll nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet werden. Dafür soll im Grundgesetz der neue Absatz 87a eingefügt werden. Der Ausschuss änderte den entsprechenden Gesetzentwurf nur geringfügig. Danach soll im Grundgesetz nun klargestellt werden, dass „zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ ein Sondervermögen „für die Bundeswehr“ eingerichtet werden kann. Im ursprünglichen Entwurf fehlte dieser Passus. Die Tilgung des Sondervermögens soll spätestens am 1. Januar 2031 beginnen.
Größere Änderung mussten beim „Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz (BwFinSVermG)“, welches das Sondervermögen regeln soll, vorgenommen werden. Konkret wurde der Zweck des Sondervermögens klargestellt. Der Zweck sei „die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden NATO-Fähigkeitszielen gewährleisten zu können. Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen.“ Neu bei der Begründung sind der explizite Hinweis auf die Fähigkeitsziele. Nicht mehr enthalten in dem Entwurf ist die Möglichkeit „Maßnahmen zur Stärkung im Cyber- und Informationsraum sowie zur Ausstattung und Ertüchtigung der Sicherheitskräfte von Partnern“ aus dem Sondervermögen zu finanzieren.
Das Zwei-Prozent-Ziel im Blick
Zudem wird das Sondervermögen auch mit dem NATO-Ziel von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Verteidigungsausgaben in Verbindung gebracht. Danach soll mithilfe des Sondervermögens „im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt“ werden. Nachdem das Vermögen aufgebraucht ist, sollen weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, um die Fähigkeitsziele zu erreichen.
Billigung bei 25 Millionen Euro nötig
Die Kontrolle des Sondervermögens soll nach den nun verabschiedeten Entwürfen bei Beschaffungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Verträgen greifen, die ein Volumen von 25 Millionen Euro haben. Der Haushaltsausschuss muss diese Vorhaben und Verträge billigen. Zudem ist in dem Entwurf nun die Schaffung eines neuen Gremiums vorgesehen, in dem vom Bundestag gewählte Mitglieder des Haushaltsausschusses sitzen sollen. Das Gremium soll demnach vom Bundesverteidigungsministerium (BMVg) über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet werden.