Justizminister gegen Ersatzfreiheitsstrafen

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Obdachlose, die ohne Ticket mit der Bahn fahren, sind besonders häufig von Ersatzfreiheitsstrafen betroffen. (Foto: BS/Carlos/CC BY 2.0, www.flickr.com)

In der Corona-Pandemie wollte die Berliner Justiz die Gefängnisse möglichst leer halten, damit sie nicht zu Hotspots würden. Deswegen setzte sie den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen aus. Diese Regelung endet jetzt. Die Justizministerkonferenz forderte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, eine grundsätzliche Reform der Ersatzfreiheitsstrafen zu prüfen.

Die Berliner Justizsenatorin Prof. Dr. Lena Kreck (Die Linke) hatte auf der 93. Justizministerkonferenz einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht. Sie erwartet für Berlin, dass mit dem Ende der Aussetzung wieder mehr Leute wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft müssen.

„An den Ersatzfreiheitsstrafen zeigt sich, dass wir für eine faire Justiz noch einiges zu tun haben. Wer vom Unwert der Tat zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, sollte dafür gerade nicht im Gefängnis sitzen“, kritisiert Kreck. „Darüber herrscht weitgehende Einigkeit.“

Ersatzfreiheitsstrafen sind schon seit Jahren in der Kritik. Sie betreffen häufig Obdachlose, die ohne Ticket Bahn fahren. Diese Menschen könnten weder Fahrscheine noch Geldstrafen bezahlen, sagen die Kritiker.  

Kreck macht Lösungsvorschläge: „Die Entkriminalisierung vom Fahren ohne Fahrschein und die Verkürzung der Haftzeit durch eine Anpassung des Umrechnungsmaßstabes wären wichtige Schritte.“ Diese Vorschläge gäbe es schon seit mehreren Jahren.

Die Justizministerinnen und -minister der Länder haben diese Vorschläge nun – nach der Frühlingskonferenz 2019 – zum zweiten Mal verabschiedet.

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