Kasperskys Verfassungsbeschwerde abgelehnt

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Der Wind steht nicht günstig für Kaspersky: die Verfassungsbeschwerde der russischen Softwarefirma ist gescheitert. (Foto: BS/David Orban/CC BY 2.0, www.flickr.com)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte gewarnt: Kaspersky ist eine russische Virenschutz-Software und infolge des russischen Krieges in der Ukraine möglicherweise kompromittiert. Kaspersky sah seine Grundrechte verletzt. Doch die Klage des Software-Herstellers wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt abgelehnt. Sie sei unbegründet, und es gebe Widersprüche.

Zuerst hatte der russische Hersteller beim Verwaltungsgericht Köln auf Unterlassung geklagt. Erfolglos. Er ging in Berufung. Gleichzeitig reichte er eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Der Prozess werde erwartbarer Weise sehr lange dauern und irreparablen Schaden für seinen Umsatz anrichten.

Kaspersky habe nicht begründet, wieso gerade die Arbeitsweise des Verwaltungsgerichts die Grundrechte Kasperkys verletzt habe, heißt in der Ablehnung des BVerfG. Deshalb ist die Entscheidung des BVerfG auch nicht anfechtbar. Kaspersky solle die Berufung beim Verwaltungsgericht Köln abwarten.

Das BVerfG begründete die Entscheidung damit, dass das Verfahren am Verwaltungsgericht nicht offensichtlich aussichtslos sei. Durch diese Aussage sehe sich Kaspersky in seiner Rechtsposition gestärkt, teilte die Software-Firma in einem Statement mit. Und: „Kaspersky erwägt nun eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Fachgerichte zu beantragen.“

Das BVerfG hatte in seiner Begründung erklärt, die Frage der möglichen Gefährdung durch die Software müsse fachgerichtlich aufgeklärt werden. Darüber hinaus mahnte das BVerfG auch an, dass Kaspersky seine erwarteten Umsatzverluste nicht hinreichend belegt habe. Einerseits wichen die Zahlen, die die Firma dem Fachgericht mitgeteilt hatte, von denen ab, die sie dem BVerfG gegeben habe – „ohne dass die Verfassungsbeschwerde diesen Widerspruch plausibel aufklären würde“. Andererseits habe Kaspersky auch keine aktuelleren Zahlen vorgelegt.  Damit liegt die endgültige Entscheidung wieder beim Verwaltungsgericht Köln.

*Eine frühere Version dieses Textes enthielt kein Statement von Kaspersky.

Die bisherige Berichterstattung des Behörden Spiegel zum Ukraine-Krieg finden Sie hier.

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