
Seit zwei Jahren gilt in Thüringen ein neues Waffengesetz. Demnach erhalten Extremisten grundsätzlich keine Waffenerlaubnis. Bestehende Genehmigungen werden ihnen entzogen. In einer landesweiten Beratung mit den Waffenbehörden stellte der Thüringer Innenminister klar, dass davon auch Mitglieder AfD betroffen sind.
„Wir setzen nur geltendes Recht um. Da können und wollen wir vor der AfD nicht Halt machen“, erklärte Innenminister Georg Maier (SPD). Denn das Thüringer Amt für Verfassungsschutz (AfV) ordnet die AfD als Beobachtungsobjekt im Bereich des Rechtsextremismus ein. Der Landesverband engagiert sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Damit gelten AfD-Mitglieder als nicht zuverlässig und unterliegen der verschärften waffenrechtlichen Überprüfung.
Seit zwei Jahren geht der Freistaat auf diese Weise gegen Waffen in der Reichsbürger-Szene vor. In 13 Fällen verweigerten die Behörden Szene-Mitgliedern eine Waffenerlaubnis. In 72 Fällen entzogen sie Reichsbürgern die Waffenerlaubnis. Keiner der Betroffenen besitzt noch erlaubnispflichtige Schusswaffen.