
Ab sofort können in Baden-Württemberg auch Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos nutzen. Uniformierte Kolleginnen und Kollegen durften dies bereits vorher. Die Verantwortlichen versprechen sich davon eine erhöhte Polizeipräsenz sowie mehr Sicherheit in Bussen und Bahnen.
Voraussetzung für die kostenlose ÖPNV-Nutzung durch Beamte der Kriminalpolizei ist das deutlich sichtbare Tragen des sogenannten K-Etuis, dem Erkennungsmerkmal der Kriminalpolizei. Zudem müssen die Beamten ihren Dienstausweis, ihre Dienstwaffe und Handschellen dabeihaben. Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte: „Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen in Bahnen könnte es unter Umständen dauern, bis notwendige Hilfe vor Ort ist. Durch die erweiterte Freifahrtregelung und damit erhöhte Polizeipräsenz in Bahnen und Bussen reduzieren sich die Sicherheitsrisiken für Reisende und das Fahrpersonal objektiv, da Beamtinnen und Beamte schnell und professionell einschreiten können.“ Gleichzeitig mache die Möglichkeit, kostenlos den ÖPNV nutzen zu können, die Kriminalpolizei attraktiver.
Und Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte: „Ich hoffe, dass viele Kriminalpolizistinnen und -polizisten die mögliche Freifahrt nutzen und häufig mit dem ÖPNV fahren. Die umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrsmittel in Baden-Württemberg werden dadurch sicherer. Denn erkennbare Zivilpolizistinnen und -polizisten können im Fall der Fälle schnell eingreifen und helfen. Busse und Bahnen werden so für die Fahrgäste noch attraktiver.“