
Bundestag und Bundesrat haben das „Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases“ (LNGG) beschlossen.
Schnellere Verfahren
Damit sollen alle für den Ausbau der LNG-Infrastruktur erforderlichen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen schneller durchlaufen werden.
Geänderte Normen
§ 9 LNGG enthält dafür Vorschriften, die im Rahmen von Abwägungen das Allgemeininteresse gegenüber Bieterinteressen stärker berücksichtigen, Pflichten des Auftraggebers reduzieren und Fristen verkürzen.
Inkrafttreten
Das Gesetz trat am 01.06.2022 in Kraft und gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch schon für bereits begonnene Vergabe- oder Nachprüfverfahren.
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Die Autorin des Gastbeitrags ist Dr. Ute Jasper von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.
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