EU- genehmigt Wärmenetze-Förderung

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Der Weg ist frei. Die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) ist beihilfrerechtlich genehmigt. Damit können Wärmenetze umgerüstet werden. So manches Gasleitungsschild wird dann im Straßenbild verschwinden. (Foto: BS/Frank Wittkowski, pixabay.com)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist genehmigt. Die EU-Kommission hat beihilferechtlich keine Bedenken. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Entscheidung. Jetzt sei die Bundesregierung am Zug.

„Endlich gibt die EU-Kommission grünes Licht: Die beihilferechtliche Genehmigung der BEW ist ein erster großer Schritt für die kommunale Wärmewende und gerade in diesen Zeiten ein gutes Signal“, sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU. Denn der Aus- und Umbau der Wärmenetze sei notwendig, um die Klimaziele zu erreichen und zugleich unabhängiger von russischem Gas zu werden. Nun könne die BEW wie vorgesehen Mitte September 2022 in Kraft treten.

Die Entscheidung verschaffe Stadtwerken und kommunalen Wärmenetzbetreibern Planungs- und Investitionssicherheit. Schließlich lägen vielerorts fertige Pläne für die Transformation der Wärmenetzsysteme in den Schubladen. „Brüssel hat nun den Weg freigemacht, jetzt sollte Berlin keine weitere Zeit verlieren und nachziehen“, fordert Liebing. Denn die BEW brauche schnellstmöglich und langfristig eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung. Insgesamt seien nach Einschätzung des VKU im Hochlauf Fördermittel von zwei bis drei Milliarden pro Jahr erforderlich. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung auch Kraft-Wärme-Koppelung-Anlagen (KWK-Anlagen) in den Blick nehmen. Neben ordnungs- und planungsrechtlichen Instrumenten solle die Wärmelieferverordnung novelliert und die geplante, flächendeckende kommunale Wärmeplanung technologieneutral gestaltet werden, fordert Liebing.

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