
Die Bundesregierung will das Güterrechtsregister abschaffen, da es zunehmend in der Bedeutungslosigkeit verschwindet. Nach der Sommerpause soll ein entsprechendes Gesetz im Bundestag behandelt werden.
„Der Aufwand für die Führung des Registers steht in keinem Verhältnis mehr zur geringen rechtlichen und praktischen Bedeutung“, konstatiert die Bundesregierung in dem Entwurf eines Gesetzes für die Abschaffung des Güterrechtsregisters (Drucksache 20/2730). Generell würden Ehepaare kaum noch Eintragungen zu güterrechtlichen Verhältnissen vornehmen. Entsprechend würden die meisten Amtsgerichte die Register nicht elektronisch führen, sondern in Papier. Dessen Aufbewahrung und Archivierung sei jedoch sehr kostenintensiv. Eine Umstellung auf ein elektronisches Register sei geprüft . Jedoch rechtfertige der hohe Aktenbestand und die geringe Nutzung nicht den Zeit-, Kosten- und Personalaufwand, die Daten on ein elektronisches Register zu überführen.
Zwar gibt es bundesweit noch über 500.000 Eintragungen, ein Großteil davon ist aufgrund von Wegzügen aus dem Amtsgerichtsbezirk, Scheidungen oder Todesfällen nicht mehr aktuell. Wenn aber keine Löschung beantragt wird, bleiben die Einträge bestehen. Deshalb könne das Register nun abgeschafft werden. Dazu sollen auch die sechs relevanten Paragrafen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1558 – 1563 BGB) ersatzlos gestrichen werden.
So schnell geht es dann aber doch nicht. Der Gesetzentwurf sieht eine fünfjährige Übergangsfrist vor, um den Vertrauensschutz der Eingetragenen zu gewährleisten. Zudem sollen die Akten für 15 Jahre nach der Abschaffung weiter archiviert werden.
Nach der parlamentarischen Sommerpause soll der Gesetzentwurf im Bundestag in einer ersten Lesung beraten werden. Der Bundesrat hat bereits bestätigt, dass die Länder keine Einwände gegen das Gesetz haben.