Zentrale Sanktionsdurchsetzungsstelle angekündigt

1
2907
Im Kampf gegen Sanktionsumgehungen und Geldwäsche könnte es bald zu erheblichen strukturellen Veränderungen kommen. (Foto: BS/uschi dreiucker, www.pixelio.de)

Hierzulande soll es in Zukunft beim Bund eine zentrale Sanktionsdurchsetzungsstelle geben. Das gilt vor allem für die derzeitigen Beschränkungen gegenüber der Russischen Föderation. Details würden derzeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, berichtet Dr. Marcus Pleyer.

Zudem plädiert der Leiter der Unterabteilung „Digitalisierung; Bekämpfung illegaler Finanzflüsse; Sanktionen“ im Bundesfinanzministerium (BMF) für weltweit vernetzte Transparenzregister. So könne der Sumpf illegaler Geldströme trockengelegt werden. Die 205 Jurisdiktionen der „Financial Action Task Force“ (FATF) hätten sich nunmehr auf eine Verpflichtung zur Einrichtung derartiger Verzeichnisse geeinigt, so der frühere FATF-Präsident. Tun sie das nicht und stellen auch keinen gleichwertigen Zugang zu den entsprechenden Informationen sicher, laufen die Jurisdiktionen laut Pleyer Gefahr, auf graue oder schwarze Listen zu kommen. Dann droht ihnen im schlimmsten Fall der Ausschluss von den internationalen Finanzmärkten.

In der Bundesrepublik hätten sich bereits eine Million nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete in das Transparenzregister eingetragen. Hinzu kämen rund 700.000 als gemeinnützig anerkannte Vereine, die von Amts wegen und auf Basis der im Vereinsregister enthaltenen Daten in das Transparenzregister eingetragen würden, so Pleyer. Es bleiben also noch rund 700.000 Verpflichtete, die sich bis Ende des Jahres eintragen müssen.

Rückwärtssuchen nur durch Behörden möglich

Mit Blick auf das Register ist jedoch zu beachten, dass nur Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden eine sogenannte Rückwärtssuche durchführen können. Dabei geben ihre Beschäftigten einen Namen ein und erhalten dann Auskunft über alle Unternehmen, für den die oder der Gesuchte als wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister eingetragen ist. Privatpersonen können – aus Gründen des Datenschutzes – laut Pleyer hingegen nur nach Unternehmen suchen und dann den oder die jeweiligen wirtschaftlich Berechtigten einsehen. Grundsätzliches Ziel der Bundesregierung sei es gleichwohl, die Qualität des Transparenzregisters fortlaufend zu verbessern, unterstreicht Pleyer.

Finanzpolizei einführen

Eine andere Forderung im Kampf gegen Geldwäsche, inkriminiertes Vermögen und das Umgehen von Sanktionen stellt Frank Buckenhofer auf. Der Vorsitzende der GdP Zoll plädiert für die Schaffung einer Finanzpolizei mit der Befugnis zu präventiven Finanzermittlungen, die in der Fläche aktiv sein sollte. Es brauche dringend – ergänzend zu den strafprozessualen Möglichkeiten – einen verwaltungsrechtlichen Zugang für die Geldwäschebekämpfung.

Die Realisierungschancen für eine solche Finanzpolizei dürften momentan jedoch recht gering sein. Denn Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant vielmehr die Schaffung eines neuen Bundesfinanzkriminalamtes als eigenständige Bundesoberbehörde. In diesem sollen alle geldwäschebezogenen Aufgaben und Befugnisse des Bundes gebündelt werden. Auch die „Financial Intelligence Unit“ (FIU), die derzeit bei der Generalzolldirektion (GZD) ressortiert ist, soll mittelfristig in diese neue Bundesoberbehörde verlagert werden. Auch soll das neue Bundesfinanzkriminalamt als koordinierende Zentralstelle für die Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor fungieren. Eine weitergehende Umstrukturierung der FIU oder die Aufgabe von Standorten ist nicht geplant. Einer Finanzpolizei steht Lindner ablehnend gegenüber. Vielmehr sollen das Zollkriminalamt und der Zollfahndungsdienst Teil der Zollverwaltung bleiben und die mittlere, schwere sowie organisierte Zoll- und Verbrauchssteuerkriminalität bekämpfen.

1 Kommentar

  1. Das neue Bundesfinanzkriminalamt soll den Plänen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach einer Bundesfinanzpolizei den Wind aus den Segeln nehmen.
    Ziel des Bundesfinanzministeriums ist es, den eigenen Selbstbedienungs-Laden noch weiter aufzublaehen und weitere hochdotierte Stellen zu schaffen und damit der international organisierten Kriminalität die Möglichkeit zu eröffnen sich ungehindert weiter auszubreiten.
    Deutschland braucht eine Finanzpolizei mehr denn je, diese muss dann aber unter dem Dach des Bundesinneinistetiums angesiedelt werden nur so hat unser Land eine reelle Chance OK, dazu gehört auch Geldwäsche, wirksam zu bekämpfen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein