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StartSicherheitZentralisierung beim BfJ vorgeschlagen

Zentralisierung beim BfJ vorgeschlagen

Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zentralisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/3449) vor. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 1. Januar 2025 erfolgen.

Der Entwurf muss noch den Bundestag durchlaufen. Zugleich ist beabsichtigt, auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf die Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn zu übertragen. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Aufsicht, die bisher den Landjustizverwaltungen obliegt, zersplittert sei. Das führe u. a. „zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis“.

In seiner Stellungnahme plädiert der Bundesrat dafür, die „Verfolgungszuständigkeit im Bereich der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen insgesamt bei den Finanzbehörden zu belassen und nicht auf das Bundesamt für Justiz zu übertragen“. Begründet wird dies mit der großen sachlichen Nähe der Finanzämter mit der Materie sowie dem nicht vorhandenen Spezialwissen beim BfJ, das erst aufgebaut werden müsste.

In Deutschland sind Fälle echter Rechtsanwendung und umfangreicher Rechtsdienstleistungen allein Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Die Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist aber auch als Nebenleistung zum Berufs- und Tätigkeitsfeld einer anderen Tätigkeit zulässig. Als erlaubte Nebenleistung gelten u. a. die Testamentsvollstreckung, die Haus- und Wohnungsverwaltung sowie die Fördermittelberatung. Erlaubt sind zudem unentgeltliche außergerichtliche Rechtsdienstleistungen sowie die (auch entgeltliche) außergerichtliche Rechtsdienstleistung für Mitglieder bestimmter Vereinigungen durch die jeweilige Vereinigung. Als Beispiele sind hier Rechtsberatungen durch eine Gewerkschaft oder einen Automobilverein zu nennen.

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