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StartDigitalesUkraine-Krieg: Vergabe im ITK-Bereich besonders betroffen

Ukraine-Krieg: Vergabe im ITK-Bereich besonders betroffen

Die Preissteigerungen im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine stellt die Vergabe aufgrund von langfristig angelegten Ausschreibungsprozessen sowie mehrjährigen Rahmenverträgen oftmals vor besondere Herausforderungen. Betroffen sei insbesondere der ITK-Bereich, hält ein Positionspapier des Bitkom, dem Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, fest. Doch es gebe Möglichkeiten, diesen Schwierigkeiten zu begegnen.

In dem Papier begründet der Autor Marc Danneberg die starke Betroffenheit des ITK-Bereichs damit, dass die Kosten in vielfältigen Maßen steigen würden. Steigerungen seien bei Energie, Rohstoffen (insbesondere bei Metallen, elektronischen Bauteilen, Kabeln) und der globalen Logistik zu beobachten. Gerade die Logistikkosten hätten sich aufgrund von Fahrermangel, Containerkosten sowie Treibstoffkosten erhöht. Zudem wirkten auch die gestiegenen Lagerkosten als Preistreiber. Diese resultiere aus einem infolge der Unsicherheiten verändertem Abrufverhalten der Kunden, das eine verstärkte Einlagerung von Waren erforderlich macht. Diese Entwicklungen stellen vor allem Unternehmen aus dem Hardwarebereich vor große Herausforderungen. Die Lohnkosten bei IT-Dienstleistern täten ihr Übriges.

„Aufgrund der hohen Inflationsraten und einer zunehmend unter Druck stehenden Geldwertstabilität ist die Kalkulation mittel- und langfristig tragfähiger Preise derzeit kaum noch realisierbar. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist davon in besonderer Weise betroffen“, schreibt Danneberg. Dies hinge mit den meist langen Ausschreibungs- und Vergabeprozessen und der Preiskalkulation, die „lange“ vor dem Vertragsschluss erfolgt, zusammen. Ebenso erzeugten die häufig genutzten mehrjährigen Rahmenverträge Planungsunsicherheit. Um dieser Unsicherheit zu begegnen, reagierten Unternehmen häufig mit Risikoaufschlägen. „In der Konsequenz werden sich besonders risikoaffine Angebote zunehmend durchsetzen. Das gilt insbesondere, da das Preiskriterium zunehmend an Bedeutung gewinnt und häufig allein ausschlaggebend bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ist. Es resultiert die Gefahr einer Marktverengung, bei der Unternehmen ihre Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungsverfahren einschränken“, so Danneberg. Ebenso entstünde die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung zugunsten von großen Anbietern, die bessere finanzielle Spielräume hätten.

Konsequenzen für die Vergabe

Als Reaktion veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) im Juni ein Schreiben zum Umgang mit den Kostensteigerungen bei der Vergabe. Dem Schreiben nach handelt es sich bei dem Krieg um ein außergewöhnliches Ereignis, das unter Umständen als Begründung für Vertragsanpassungen bzw. die Aufnahme von Preisgleitklauseln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge genutzt werden kann. Die Möglichkeiten der Preisgleitklausel würden den Erfahrungen der Bitkom-Mitgliedsunternehmen nach jedoch kaum genutzt, kritisiert Danneberg.

Bieterfragen zur Aufnahme von Preisgleitklauseln im Rahmenvereinbarungen würden von ausschreibenden Stellen in der Regel abgelehnt. Die Ablehnung erfolge zumeist grundlos. Anpassungen sind über das Preisklauselgesetz (PreisKlG) geregelt. Es gebe keine Diskussion zwischen Auftraggeber und Bietern. Mit Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) könnten zwar Preisanpassungen vereinbart werden, es gebe jedoch eine Deckelung von jährlich maximal drei Prozent. Bei einer aktuellen Inflation von zehn Prozent spiegelt diese Deckelung die Realität nicht wider.

Transparenz besonders wichtig

Aus diesen Gründen macht sich Danneberg dafür stark, dass laufende Verträge mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr auf Vertragsanpassungen geprüft werden sollten. Auf Auftragnehmerseite sollte dazu genau dargelegt werden, warum eine Anpassung notwendig ist. Auf Auftraggeberseite braucht es dafür Gesprächsbereitschaft.

Des Weiteren sollten in Neuverträge Preisgleitklauseln aufgenommen werden. Diese verringern nach Meinung des Bitkom die Unsicherheiten bei der Kalkulation und der Planung von Aufträgen. Bei der Aufnahme solcher Vertragskomponenten sei eine Kostenelementeklausel zielführend, die die verschiedenen Elemente des Preises aufschlüsselt und an passende Indizes koppelt. D. h. es braucht Transparenz bei der Preisgestaltung, um Anpassungen durchzuführen.

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