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StartFinanzenKONSENS – Handlungsappell der Rechnungshöfe

KONSENS – Handlungsappell der Rechnungshöfe

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat im Rahmen ihrer Herbsttagung in Augsburg in einem gemeinsamen Appell („Augsburger Erklärung“) auf den dringenden Handlungsbedarf beim Steuer-IT-Projekt KONSENS hingewiesen.

KONSENS („Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“)kommt eine zentrale Bedeutung bei der bundesweiten Verwaltung von Steuergeldern zu. Laut der „Augsburger Erklärung“ erforderten die jährlichen Steuereinnahmen des Staates in Höhe von rund 600 Milliarden Euro eine einheitliche Regelung der Steuer-IT zur Verbuchung. Das gelte insbesondere im Hinblick auf Steuergerechtigkeit und Sicherung des Steueraufkommens. Das Projekt besteht aus den drei Verfahrenskomponenten „ELFE“ (zur Festsetzung der Steuer), „BIENE“ (zur Erhebung der Steuer) und „GINSTER“ (zur Verwaltung der Grunddaten der Steuerpflichtigen). Die hier erfassten Daten dienen als Grundlage für weitere Komponenten des Projekts.

Bisher noch kein verbindlicher Gesamtplan erstellt

Als größtes Digitalisierungsprojekt der Steuerverwaltung durchläuft KONSENS bereits seit 15 Jahren einen Entwicklungsprozess, der jedoch bis heute nicht mit einem zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden konnte. Das liegt vor allem in Mängeln bei der Organisation begründet: bisher wurde noch kein verbindliches Gesamtkonzept zur Planung erstellt. Außerdem gibt es Probleme bei der Implementierung von KONSENS, weil die bisher genutzten Programme zur steuerlichen Verwaltung weiterhin parallel bestehen bleiben. Das für Pflege und Wartung dieser Altverfahren gebundene Personal fehlt für die Softwareentwicklung in KONSENS, wodurch sich die Fertigstellung nochmals verzögert.

Termin zur Fertigstellung noch unklar

Obwohl Bund und Ländern bereits Kosten in Höhe von rund 2 Milliarden Euro entstanden sind und bis 2026 knapp eine weitere Milliarde Euro investiert werden soll, existieren noch immer weder eine detaillierte Planung zur Fertigstellung noch eine grundsätzliche Projektstruktur. So bleibt die Frage nach einer Terminierung zur Einsatzfähigkeit von KONSENS trotz hoher finanzieller Investitionen auch heute noch offen.

Die „Augsburger Erklärung zum KONSENS“ soll nun durch den Vorsitzenden der Rechnungshöfe-Konferenz an verschiedene politische Institutionen und Instanzen übermittelt werden.

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