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StartSicherheitMittlerer Zolldienst erhält eigene Berufsbezeichnung

Mittlerer Zolldienst erhält eigene Berufsbezeichnung

Der mittlere Zolldienst soll eine eigene Berufsbezeichnung erhalten. Mitarbeitende im mittleren Dienst sollen sich fortan Finanzwirtin bzw. Finanzwirt nennen dürfen. Dem Beruf soll durch die neue Bezeichnung mehr Wertschätzung zu Teil werden.

Das BMF beabsichtigt die, durch die Generalzolldirektion vorgeschlagene Berufsbezeichnung, “Finanzwirtin/Finanzwirt“ aufzugreifen. Die Einführung der neuen Bezeichnung stellt eine Kernforderung der Jugendorganisation der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) dar.

Für die Einführung der Berufsbezeichnung muss die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MntZollDVDV) geändert werden. Die Einführung der Berufsbezeichnung soll daher erfolgen, sobald weiterer materiell-rechtlicher Änderungsbedarf an der MntZollDVDV besteht. 

Der BDZ begrüßt das Vorgehen. Denn die Laufbahnausbildung erhalte nun den Stellenwert, den sie verdiene. Die Direktionsgruppe BZG Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP BZG Zoll) hingegen reagiert skeptischer auf die neue Begrifflichkeit. Die Forderung nach einer eigenen Berufsbezeichnung sei alt. Außerdem bestünde auf dem Arbeitsmarkt keine Nachfrage für Finanzwirtinnen und Finanzwirte.

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