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StartSicherheitReform des StVG dringend geboten

Reform des StVG dringend geboten

Es ist die eine Sache, Dinge in einem Koalitionsvertrag zu vereinbaren, und eine andere, diese Vereinbarungen auch in neue Gesetze zu gießen. Eine Novellierung des in die Jahre gekommenen Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist eine dieser vereinbarten Sachen. Passiert ist bei diesem Thema bisher jedoch wenig. Wenn es nach der SPD-Bundestagsfraktion geht, soll in der Angelegenheit mehr passieren.

„Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel.

Kerngedanke einer Reform des StVG, das mittlerweile bald 70 Jahre alt wird, sei aus Städten für Autos Städte für Menschen zu machen, erklärt der Berichterstatter für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit der SPD-Bundestagsfraktion Mathias Stein (SPD). Gehe es nach der SPD-Bundestagsfraktion, sollen in dem reformierten StVG alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt werden. „Das Auto darf dann nicht mehr das Maß aller Dinge sein“, unterstreicht Stein. Zudem dürfe das StVG kein reines Gefahrenabwehrrecht mehr sein. Ebenso müssten die Kommunen in ihren Entscheidungen zur Gestaltung des Verkehrs vor Ort gestärkt und der Einfluss der Länder darauf reduziert werden.

Vor Ort geschieht die Verkehrswende

Hier sieht auch Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig, das wahre Potenzial einer Reform. „Es gibt viele Städte, die nicht so können, wie sie wollten“, sagt Dienberg. Momentan gebe es ein Legitimationsproblem, wenn Kommunen vor Ort den Verkehr gestalten wollten. So bringt er das Beispiel eines Bezirksrats, der eine Tempo-30-Zone einrichten wollte, um die Straße lebenswerter zu machen. Doch die zuständige Verkehrsbehörde müsse solche Anliegen meistens mit Verweis auf die Rechtsgrundlage abweisen. Dienberg will aber bei der Gestaltung des Verkehrs vor Ort mehr Flexibilität. Dies gehe aber nur über eine Änderung der StVG und der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dieser Forderung kann sich Wolfgang Aichinger, Projektleiter Städtische Mobilität beim Thinktank Agora Verkehrswende, anschließen. Eine Reform sei deshalb wichtig, weil das StVG in der jetzigen Form zu viele Ressourcen binde. Kommunen müssten zu häufig erklären, warum beispielsweise eine Geschwindigkeitsreduktion in einer Straße sinnvoll sei, da das StVG solche Maßnahme meist verhindern würde, sofern kein Gefahrenpotenzial oder keine Lärmschutzgründe vorlägen. „Wir müssen den Kommunen mehr Chancen geben, Alternativen auszubauen“, fordert Aichinger.

StVO nur der Konsequenz

„Die StVO ist nur die Auswirkung der StVG“, sagt Kirsten Lühmann, Präsidiumsmitglied der Verkehrswacht Deutschland e.V. und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete. Bevor die StVO angefasst werde, müsse erstmal das StVG geändert werden, schränkt Lühmann ein. Denn im StVG stehe drin, dass nur Verordnungen beschlossen werden dürften, die die Leichtigkeit und die Sicherheit des Verkehrs förderten. Alles, was nicht die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs zugutekomme, kollidiere mit Artikel 1 des Grundgesetzes, so Lühmann. Als praktisches Beispiel führt die ehemalige Abgeordnete die viel diskutierte Friedrich-Straße in Berlin an, die eine verkehrsberuhigte Straße werden sollte und die Autos umfahren mussten. Vor Gericht wurde jedoch argumentiert, dass durch diese Maßnahme die Freiheit derer eingeschränkt würde, die diese Straße mit dem Auto befahren wollten. Erst wenn man genau belegen könne, dass durch diese Maßnahme die Leichtigkeit und die Sicherheit des Verkehrs gestärkt würde, sei es zulässig, diese Freiheit einzuschränken. Situationen dieser Art, wo Maßnahmen aus Gründen der Lebensqualität, des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes beschlossen würden, gebe es häufig in Deutschland. Deshalb müsse das StVG geändert werden.

Ob eine Reform des StVG zeitnah kommt, ist derzeit ungewiss. Nach Informationen von Stein läge noch kein Entwurf für eine Reform in den Schubladen des Bundesverkehrsministeriums (BMVD). Man sei aber als Berichterstatter vorbereitet, wenn das Ministerium mit einem Gesetzesvorschlag um die Ecke komme. Doch der SPD-Politiker stellt klar, so langsam werde es aber Zeit.

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