- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartSicherheitEinführung der Ruhegehaltsfähigkeit bestätigt

Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit bestätigt

Die Koalitionspartner CDU und Grüne bestätigen die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und sogenannten Gitterzulage für den schleswig-holsteinischen Polizei- und Justizvollzugsdienst. Geplantes Einführungsdatum ist der 1. Juli 2023.

Zwar erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bereits, sich für eine Widereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit einsetzen zu wollen, ein konkretes Einführungsdatum wurde jedoch bisher nicht kommuniziert. Grund der Verzögerung waren die Landtagswahlen und der daraus resultierende Aufschub der Haushaltsplanungen. Im Rahmen der Haushaltsklausur der schwarz-grünen Landesregierung wurde die Einführung nun finalisiert und ein konkretes Datum genannt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bestätigte die Einführung gegenüber dem Landesvorstand der Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein (GdP). Somit löst der Ministerpräsident sein geleistetes Versprechen ein, die Ruhegehaltsfähigkeit im Bundesland erneut zu etablieren.   

Die Gewerkschaft begrüßt die geplante Maßnahme. “Die Entschlossenheit und der lange Atem der GdP bei diesem Dauerbrenner haben sich gelohnt, allein schon für die vielen aktiven Kolleginnen und Kollegen und Versorgungsempfänger der Polizei und des Justizvollzuges, die von der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit profitieren werden“, äußerte sich Torsten Jäger, GdP-Landesvorsitzender, zur Wiedereinführung. Die Ruhegehaltsfähigkeit zählt zu den Kernforderungen der GdP auf Bund und Landesebene.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein