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StartSicherheitGdP unterstellt Vernachlässigung der Fürsorgepflicht

GdP unterstellt Vernachlässigung der Fürsorgepflicht

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass im Dienst verletzte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bereits vor einem erfolgreichen Urteil über Schmerzensgeldansprüche anfallende Kosten nicht selbst schultern müssen.

Nach Ansicht der Gewerkschaft steht der Dienstherr in der Pflicht, für entstehende Gerichtskosten auch vor der Urteilsfindung aufzukommen. Bisher finanzieren die Mitarbeitenden der Polizei die Justizkosten vor, wenn sie in einem Zivilprozess Schmerzensgeldforderungen einklagen oder als Nebenkläger im Strafprozess auftreten. Für fällige Anwalts- und Gerichtskosten gewährt der Dienstherr ein Darlehen, sollte die betroffene Person über keine eigenen Mittel, keine Rechtsschutzversicherung und keinen Rechtsschutz durch die Gewerkschaft verfügen. Insbesondere im Hinblick auf die Angriffe auf Beamtinnen und Beamte während der Silvesternacht gälte es hier nachzujustieren.

“Der Dienstherr verlagert seine Fürsorgepflicht auf die Beschäftigten und nicht zuletzt auf die Arbeitnehmervertretungen. So kann man mit Menschen, die jeden Tag ein hohes Risiko eingingen, im Dienst für unsere Gesellschaft schwerste Verletzungen zu erleiden, nicht umgehen“, moniert der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber.

Der Gewerkschafter betrachtet die Vorauszahlung des Schadensersatzes an die Betroffenen und die Übernahme der Vollstreckung als angemessene Gegenleistung für den Dienst an der Allgemeinheit. Diese Haltung vertritt er insbesondere, weil der Polizeidienst ein inhärent gefährlicher Beruf sei und Beamtinnen und Beamte nicht selten jahrelang auf die vollständige Zahlung des Schmerzensgeldes warten müssten.

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