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StartSicherheitKeine Bundespolizeigesetz-Novelle?

Keine Bundespolizeigesetz-Novelle?

Eigentlich sollte der Entwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes zeitnah im Bundeskabinett behandelt werden. Daraus wird aber nichts. Denn nach Informationen des Behörden Spiegel stoßen sich unterschiedliche Parteien an verschiedenen Punkten.

So sollen sich die Grünen nach Informationen des Behörden Spiegel an vorgesehenen neuen Befugnissen der Bundespolizei im digitalen Raum stoßen. Der Referentenentwurf, der der Redaktion vorliegt, sieht aber auch neue analoge Befugnisnormen für die Bundespolizei vor. Dies gilt u. a. für die Einführung einer Befugnis zum Erlass von Meldeauflagen für die maximale Dauer von einem Monat, wobei Verlängerungen jeweils auch nur für diesen Zeitraum statthaft sind. Ebenso neu wäre das Recht zum Aussprechen von Aufenthaltsverboten.

Zudem ist die Einführung einer Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für die Vollzugskräfte der Bundespolizei geplant. Des Weiteren enthält der Referentenentwurf eine neue Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung für Personen, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Nach aktueller Rechtslage ist eine Sicherheitsüberprüfung innerhalb der Bundespolizei nur erlaubt, wenn eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit aus Gründen des Geheim- und/oder des Sabotageschutzes betraut werden soll.

Schon einmal gescheitert

Die Bundespolizei soll zur effektiven Kriminalitätsbekämpfung außerdem zusätzliche, neue Befugnisse im Digitalen erhalten. Dazu zählen insbesondere die Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, der Einsatz mobiler Sensorträger für Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs-, Tonaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte sowie der Einsatz technischer Mittel gegen fernmanipulierte Geräte. Gleiches gilt für die Überwachung der Telekommunikation, die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie der Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen. So soll es der Bundespolizei z. B. künftig erlaubt werden, mobile Ad-hoc-Drohnenabwehrsysteme zu beschaffen.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte es Streit um die Novellierung des Bundespolizeigesetzes gegeben. Damals war die Reform schließlich im Bundesrat am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Im neuen Referentenentwurf ist zwar keine Befristung, aber eine Evaluierung nach spätestens fünf Jahren vorgesehen.

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