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StartDigitalesEckpunkte für das ZITiS-Gesetz

Eckpunkte für das ZITiS-Gesetz

Derzeit erarbeitet das Bundesinnenministerium (BMI) einen Entwurf für ein ZITiS-Gesetz. Nun ist ein Eckpunktepapier für das Gesetz geleakt worden. Demnach soll die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) einen Aufgabenbereich hinzubekommen.

Bisher ist die rechtliche Grundlage der ZITiS ein Errichtungserlass aus dem Jahr 2017. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, eine „gesetzliche Grundlage“ zu schaffen. Netzpolitik.org hat dazu jetzt ein Eckpunktepapier aus dem BMI veröffentlicht. Zusätzlich zu den Bereichen „Telekommunikationsüberwachung“, „Kryptoanalyse“, „Forensik“ und „Big-Data-Analyse“ soll die Zentrale Stelle die „Unterstützung der Bedarfsträger durch Bereitstellung und Betrieb von IT-Services“ übernehmen.

Zudem soll die ZITiS die Befugnis erhalten, informationstechnische Produkte und Systeme technisch zu untersuchen, um sie für den Sicherheitsbereich zu evaluieren. „Dies umfasst auch Unterstützung und Beratung der Bedarfsträger bei Beschaffungen“, heißt es im Eckpunktepapier. Für diese technische Evaluation von Sicherheitsprodukten hat sich der Präsident der ZITiS, Wilfried Karl, schon länger eingesetzt.

Vielleicht mehr Bedarfsträger

Das BMI will zudem prüfen, ob der Bundesnachrichtendienst (BND), das Zollkriminalamt und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) auch Bedarfsträger der ZITiS werden können. Momentan sind nur das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Bundespolizei unmittelbare Bedarfsträger. Sie sind es, die mit der ZITiS das Jahresarbeitsprogramm aufstellen und die Bedarfe anmelden. Wenn BND, Zollkriminalamt und BAMAD nun ebenfalls Bedarfsträger würden, hätten sie größeren Einfluss auf die Arbeitsinhalte der ZITiS.

Datenschutz und Kontrolle

Des Weiteren will das BMI prüfen, ob es eine eigene Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die ZITiS braucht. Immer wieder kritisieren Datenschützerinnen und Datenschützer, dass die ZITiS durch ihre Arbeit unzulässig Personen überwache. Das Eckpunktepapier betont hingegen, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für die Zentrale Stelle gilt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Behörde zu intransparent arbeite. Dem stellt das Eckpunktepapier eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle entgegen. Einmal jährlich solle die ZITiS laut dem ZITiS-Gesetz dem Innenausschuss berichten.

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