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StartSicherheitNoch kein konkretes Einführungsdatum für VeRA

Noch kein konkretes Einführungsdatum für VeRA

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenauswertung in Hessen und Hamburg will Bayern die Entscheidung zunächst genau analysieren. Erst danach soll eine Rechtsgrundlage für das neue „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem“ (VeRA) der Bayerischen Polizei im Polizeiaufgabengesetz (PAG) auf den parlamentarischen Weg gebracht werden.

Das kündigte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an. Zuvor sollen die Landtagsmitglieder Anfang März über das Ergebnis der Quellcodeprüfung durch das Fraunhofer Institut SIT und die Auswirkungen des Urteils für die Rechtsgrundlage im PAG informiert werden. Laut Minister wird sichergestellt, dass die Analysesoftware nur unter den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen und Maßgaben eingesetzt werden kann. Außerdem sicherte Herrmann zu, dass die neue Analysesoftware nur innerhalb des Polizeinetzes und ohne Verbindung zum Internet eingesetzt werden soll. „Ein Zugriff auf die Daten von außen oder ein Datenabfluss auf externe Server ist damit ausgeschlossen“, so Herrmann. Nur besonders ausgewählte und speziell geschulte Polizistinnen und Polizisten sollten eine Zugriffsberechtigung erhalten.

Laut Ressortchef ist die Quellcode-Prüfung der VeRA zugrundeliegenden Software durch das Fraunhofer Institut SIT bereits abgeschlossen. Das Gutachten wurde durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) ausgewertet. „Höchstmögliche Datensicherheit und bestmöglicher Datenschutz sind die Grundvoraussetzungen für einen Einsatz der Software bei der Bayerischen Polizei“, betonte der Innenminister. Es finde auch eine enge Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten statt. VeRA werde erst zum Einsatz kommen, wenn der Landtag eine entsprechende gesetzliche Regelung beschlossen habe, sicherte Herrmann zu.

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