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StartRechtErfolglose Verfassungsbeschwerde

Erfolglose Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde eines langjährigen Hamburger Landesvorsitzenden der Nationaldemokratischen Partei (NPD) nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hatte sich gegen seinen Ausschluss aus einem Sportverein gewandt. Er rügte eine Verletzung des grundgesetzlich verankerten Gleichbehandlungsgebots.

Eine solche sahen die höchsten deutschen Richterinnen und Richter der zweiten Kammer des Ersten Senats nicht. Sie halten die Verfassungsbeschwerde für unzulässig. Die Rüge des Beschwerdeführers, dass er vom Verein aufgrund seiner „falschen“ politischen Anschauung diskriminiert werde, verfange nicht. Denn das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit gebe einem Verein grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen. Ziele ein privater Amateur-Breitensportverein – wie im vorliegenden Fall gegeben – mit seiner Satzung ausdrücklich auf eine Orientierung an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei das nicht zu beanstanden. Gleiches gelte für den Fall, dass er extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegentrete.

Bereits die Zivilgerichte hatten entschieden, dass es in dem Falle nicht um eine missliebige Parteimitgliedschaft gehe. Vielmehr sei die verfassungswidrige Zielsetzung der NPD dem jetzigen Beschwerdeführer in Karlsruhe als Hamburger Landesvorsitzendem der Partei zuzurechnen. Außerdem werde er in seiner Freizeitgestaltung nur moderat beeinträchtigt. Denn er könne sich weiterhin sportlich betätigen. Nur eben nicht mehr in diesem einen Sportverein.

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