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StartStaat & RathausZugangs- und Verhaltensregeln werden geändert

Zugangs- und Verhaltensregeln werden geändert

Im Deutschen Bundestag sollen die Zugangs- und Verhaltensregeln für den Liegenschaftsbereich geändert werden. Einem entsprechenden Vorschlag von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) stimmte der Ältestenrat zu.

Es ist u. a. vorgesehen, das Anmeldeverfahren für Gäste des Parlaments zu ändern. Sie sollen auch im Falle kurzfristiger Anmeldungen in Zukunft vorher einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Zudem ist geplant, weitere Personengruppen zu verpflichten, vor Zugang in die Liegenschaften die Sicherheitsstrecke zu durchlaufen. Des Weiteren sollen stichprobenartige anlassunabhängige Sicherheitskontrollen der Inhaberinnen und Inhaber von Bundestagsausweisen an den Eingängen ermöglicht werden. Zudem sollen die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen Personengruppen, die einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr haben, künftig jährlich wiederholt werden.

Auch Abgeordnete sollen in Zukunft grundsätzlich verpflichtet werden, ihre Ausweise beim Zutritt an den Eingängen zu zeigen. Und schließlich wird das Ausweisverfahren für ehemalige Abgeordnete innerhalb eines Übergangszeitraums von sechs Monaten umgestellt. Die früheren Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten zukünftig auf Antrag sowie nach Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit für die jeweils aktuelle Wahlperiode. Bislang erhalten sie einen solchen Ausweis einfacher.

Nicht mehr nur per Hausmitteilung

Darüber hinaus werden bestimmte Regelungen und Maßnahmen, die bislang u. a. per Hausmitteilungen bekanntgegeben wurden, explizit in die Zugangs- und Verhaltensregeln aufgenommen. Dazu zählen u. a. Regelungen über Einschränkungen beim Aufenthalt bestimmter Personengruppen im Plenarbereich des Reichstagsgebäudes während laufender Plenarsitzungen, intensive Kontrollen vor Einfahrt in das unterirdische Erschließungssystem sowie die Aufnahme einer Vorschrift zur Videoüberwachung zur Verbesserung der datenschutzrechtlichen Transparenz. Vor Inkrafttreten der Änderungen wird noch der Personalrat der Verwaltung des Deutschen Bundestages beteiligt.

Hintergrund der Verschärfungen waren Störungen des Parlamentsbetriebes durch Mitglieder der „Letzten Generation“ und Ermittlungen des Generalsbundesanwalts wegen Bildung einer inländischen terroristischen Vereinigung, deren mutmaßliches Mitglied auch die ehemalige Bundestagsabgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann (AfD) gewesen sein soll.

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