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StartSicherheitMehr Auskunftsverlangen der Nachrichtendienste

Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (Bundestagsdrucksache 20/5895) hervor. Es gab insgesamt 86 Auskunftsverlangen.

2019 waren es 82 Verlangen gewesen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die drei Nachrichtendienste des Bundes von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer einsetzen. Dabei handelt es sich um sogenannte IMSI-Catcher.

Von den 86 Verlangen waren 284 Personen betroffen. Es gab 155 Haupt- sowie 129 Nebenbetroffene sowie 34 IMSI-Catcher-Einsätze mit 37 betroffenen Personen. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren seien der nachrichtendienstliche Bereich sowie nachrangig die Bereiche Islamismus und Rechtsextremismus gewesen, heißt es in der Unterrichtung weiter.

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