Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (Bundestagsdrucksache 20/5895) hervor. Es gab insgesamt 86 Auskunftsverlangen.
2019 waren es 82 Verlangen gewesen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die drei Nachrichtendienste des Bundes von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer einsetzen. Dabei handelt es sich um sogenannte IMSI-Catcher.
Von den 86 Verlangen waren 284 Personen betroffen. Es gab 155 Haupt- sowie 129 Nebenbetroffene sowie 34 IMSI-Catcher-Einsätze mit 37 betroffenen Personen. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren seien der nachrichtendienstliche Bereich sowie nachrangig die Bereiche Islamismus und Rechtsextremismus gewesen, heißt es in der Unterrichtung weiter.