- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartDigitalesDisruption oder rechtssichere Vergabe?

Disruption oder rechtssichere Vergabe?

Die Cyberagentur in Halle betreibt disruptive Forschung. Nach dem Forschungsdirektor der Einrichtung, Prof. Dr. Christian Hummert, bremse das deutsche Vergaberecht ihre Prozesse, was Disruption und Innovation in der Forschung verhindere. Auf der Potsdamer Konferenz für Nationale CyberSicherheit forderte er mehr Risiko bei der Vergabe. Damit waren nicht alle Teilnehmenden einverstanden.

„Aus disruptiven Forschungsideen werden Ausschreibungen“, dass sei das Motto der Cyberagentur, so Hummert. Dabei würde die Cyberagentur an die Ideen an sich glauben, nicht an die prominenten Namen, die die Anträge einbringen. Allerdings seien die Forschungsideen immer riskant: „Neun von zehn geförderten Projekten scheitern an der technischen oder rechtlichen Umsetzung“, resümiert der Forschungsdirektor. Ein Grund dafür sei auch das Vergabe- und Zurechnungsrecht: „Das höchste Gut ist nicht die rechtssichere Vergabe, sondern die erfolgreiche Vergabe“, erklärte der Wissenschaftler in einer Paneldiskussion zum Thema „Zusammenarbeit von Politik, Industrie und Wissenschaft“.

Mit im Panel war auch Prof. Dr. Claudia Eckert, geschäftsführende Institutsleiterin beim Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit AISEC. Sie hatte Verständnis für das grundlegende Problem der Cyberagentur, warnte allerdings vor voreiligen Schlüssen: „Bei IT-Sicherheitsprodukten sollte man aufpassen. Ich finde man sollte lieber kleinere Innovationen mit hohem Schutzniveau designen, als unsichere, hochinnovative Produkte“. Eckert forderte des Weiteren eine stärkere Einbindung der Wissenschaft mit den Sicherheitsbehörden und der Justiz. „Endkunden wie z. B. die Polizei, sollten häufiger Forschungsinstitute einladen, um ihre Bedarfe zu kommunizieren“. Die daraus resultierende Zusammenarbeit könne ihrer Meinung nach auch zeitlich befristet werden, damit man an einem bestimmten Punkt im Prozess zu einem Resultat kommen müsse, so die Professorin.

Forschungsprojekte kommen nicht in die Praxis

Die Justiz würde gerne von den Forschungsvorhaben der Cyberagentur und dem Fraunhofer-Institut stärker profitieren. Allerdings würden von den Forschungsprojekten sich wenig in der Praxis wiederfinden, sagte Markus Hartmann, Leitender Oberstaatsanwalt der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW). Er gebe zwar zu, dass die Staatsanwaltschaft nicht unbedingt zu den „forschungsfreundlichsten“ Einrichtungen zähle, rief aber dennoch dazu auf, die Forschung z. B. an „konkrete Ermittlungsverfahren“ auszurichten. „Die Innovationen in Deutschland werden meist nicht inhouse generiert. Uns geht es darum, möglichst viel externen Input in unsere Behörde zu integrieren“, folgerte Hartmann. Daher unterstütze er den Dialog mit der Forschung. Am Ende würden alle im gleichen Boot sitzen, schlussfolgerte der Staatsanwalt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein