- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartStaat & RathausVerschärfung der Rechtslage verlangt

Verschärfung der Rechtslage verlangt

Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) fordern Verschärfungen im Bundesbeamtengesetz (BBG). Sie bewerten es kritisch, dass Beamtinnen und Beamte mit vertieften sicherheitsrelevanten beziehungsweise nachrichtendienstlichen Kenntnissen ungeprüft privatwirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, die im Zusammenhang mit ihrer vorherigen dienstlichen Verwendung stehen.

Ebenso wird von ihnen die Aufnahme von Tätigkeiten durch ehemalige Bundeswehr- oder Polizeiangehörige sowie anderer Personen mit umfangreichen sicherheitsrelevanten beziehungsweise nachrichtendienstlichen Kenntnissen für private oder staatliche Unternehmen in fremden Staaten als besorgniserregend wahrgenommen.

Hintergrund ist der Umstand, dass in der jüngeren Vergangenheit Angehörige des Öffentlichen Dienstes mit besonderen sicherheitsrelevanten Kenntnissen beziehungsweise einer Leitungsfunktion in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses Erwerbstätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich aufgenommen beziehungsweise angezeigt haben. Es bestehe die Gefahr, dass dienstlich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse autoritären Regimen oder kriminellen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei könnten sich Interessenkollisionen ergeben, die die sicherheitspolitischen Belange Deutschlands relevant beeinträchtigten, warnen die PKGr-Mitglieder.

Bisher nur Anzeigepflicht

Bislang sehe Paragraf 105 BBG lediglich eine Anzeigepflicht, aber keine Genehmigungspflicht vor. Diese Anzeigepflicht bestehe zudem nur, wenn die angestrebte Tätigkeit mit der dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang steht und dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Aus Sicht der Gremiumsmitglieder werde der „vor dem Hintergrund der Berufsfreiheit aus Artikel zwölf des Grundgesetzes verfassungsrechtlich mögliche Rahmen einer Anzeigepflicht in Paragraf 105 BBG aktuell nicht ausgeschöpft“. Das sei auch vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage in Europa durch den russischen Angriffskrieg inakzeptabel. „Wünschenswert wäre ein Anzeigeverfahren ohne Fristen, um die sicherheitspolitische Relevanz von erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses langfristig im Blick behalten zu können“, meinen die PKGr-Mitglieder. Jedenfalls müsse eine relevante Ausweitung der Fristen erfolgen.

Zudem wird bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten mit vertieften sicherheitsrelevanten Kenntnissen ein „Stufenverfahren“ vorgeschlagen, das nicht nur eine Anzeigepflicht, sondern auch ein Genehmigungsverfahren vorsieht. Durch die Einführung eines solchen Verfahrens könnten sicherheitspolitische Bedenken je nach Gefährdung dienstlicher Belange vertieft geprüft und konsequenter berücksichtigt werden.

Darüber hinaus empfiehlt das Gremium der Bundesregierung, Unvereinbarkeitsgrundsätze konkreter zu normieren. Zudem betont es, dass die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht auch nach Ablaufen der in Paragraf 105 BBG geregelten Zeiträume konsequent überprüft und dienstrechtlich geahndet werden müsse. Bestimmte Tätigkeiten, etwa für einen fremden Staat oder Organisierte Kriminalität (OK) beziehungsweise private Söldnertruppen „sollten bei Beamtinnen und Beamten mit sicherheitsrelevanten Kenntnissen automatisch als Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gelten“.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein