(BS) Ausländerbehörden sind für ihre Bürokratie berüchtigt. Die Ausländerbehörde des Landkreises Harz in Sachsen-Anhalt hat seit Ende August Online-Dienste im Einsatz, um die Prozesse für alle Beteiligten zu erleichtern. Sie ist damit die 100. Nachnutzerin einer OZG-Leistung aus Brandenburg.
Die Mark hat die Federführung für den Bereich „Ein- und Auswanderung“ in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Seit 2018 haben das Brandenburgische Innenministerium (MIK), der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB), die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und weitere IT-Dienstleister gemeinsam Verwaltungsleistungen aus dem Themenfeld digitalisiert. Ende 2020 stellten die ersten Menschen in Brandenburg ihre Anträge online. Seitdem sind nach und nach 100 Ausländerbehörden aus zwölf Bundesländern auf diese Online-Dienste umgestiegen.
„Wir haben zusammen mit den Brandenburger Ausländerbehörden von Anfang an auf eine direkte Anbindung der Online-Dienste an die Fachsoftware in den Ausländerbehörden gesetzt“, erläutert der Brandenburger Innenstaatssekretär Dr. Markus Grünwald. „Angesichts der enormen Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es besonders wichtig, die Digitalisierungspotenziale voll auszuschöpfen“ betont Grünwald. Das entlaste die Beschäftigten und beschleunige die Verfahren.