In Berlin sind die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren zu einer Sonder-Bauministerkonferenz (BMK) zusammengekommen, um über das Wohngeld und Maßnahmen gegen die Krise im Neubau zu diskutieren.
Aus Sicht der Länder sollte als nächster wichtiger Schritt die Entlastung der Wohngeldbehörden sowie die Vereinfachungen im Wohngeldrecht für eine schnellere Unterstützung erfolgen. Die notwendigen Reformerfordernisse werden aktuell durch Bund und Länder bearbeitet, aus denen schließlich ein Gesetzentwurf resultieren soll.
Christian Bernreiter, Vorsitzender der BMK und bayerischer Bauminister, konstatierte: „Vor allem beim komplizierten Wohngeldrecht ist es wichtig, dass wir schnell echte Verbesserungen sehen! Die Länder hatten bereits mit einem BMK-Beschluss vom 22./23. September 2022 Vereinfachungen beim Wohngeld gefordert.“ Über ein Jahr nach Inkrafttreten der Wohngeldreform herrsche in vielen Wohngeldbehörden aber noch immer ein großer Antragsstau mit langen Bearbeitungszeiten, führte Bernreiter aus. Haushalte mit geringem Einkommen müssten teilweise mehrere Wochen oder Monate auf die Auszahlung des Wohngelds warten. Der Bund habe zwar begonnen, einzelne Maßnahmen zu prüfen, eine umfassende Vereinfachung sei aber nicht erkennbar. Die Länder erneuerten daher ihre Forderungen gegenüber dem Bund, bei der kommenden BMK im September einen konkreten Zeitplan für eine Reform vorzulegen.
Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus
Auf der Konferenz tauschten sich die Länder darüber hinaus zu ihren Initiativen zur Förderung des Wohnungsbaus aus. Es wurden bereits viele Maßnahmen zur Entlastung und Verbesserung der Lage umgesetzt. Um etwa den Wohnungsbau anzukurbeln, der Bauwirtschaft eine verlässliche Perspektive zu geben oder finanzschwächeren Menschen bei der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung zu helfen, haben die Länder unter anderem ihre Landesmittel aufgestockt, Förderkonditionen verbessert und Erleichterungen in den Landesbauverordnungen verankert. Doch um ausreichend bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können, besteht weiterer Handlungsbedarf. Als eines der gemeinsamen zentralen Ziele nehmen die Länder deshalb die Senkung der Wohnungsbaukosten etwa durch einen Abbau der hohen Pflichtstandards ins Visier.
Zur Erreichung der gesetzten Ziele stellte die BMK Forderungen an den Bund. So soll er die zivilrechtlichen Voraussetzungen für den „Gebäudetyp E“ bereitstellen, bessere Rahmenbedingungen sowie ausreichend ausgestattete Förderprogramme schaffen und die im Vorjahr angekündigte Novellierung des Baugesetzbuchs umzusetzen.
Außerdem müsse die Umsetzung bestimmter EU-Richtlinien im Bauwesen (Gebäuderichtlinie und Energieeffizienzrichtlinie) ohne überhöhte Anforderungen an Neubau und Sanierung, allerdings mit einer frühzeitigen Beteiligung der Länder erfolgen. Auch verweisen die Länder auf die Notwendigkeit, bei einer sozialen Wohnraumförderung durch die EU ebenfalls frühzeitig eingebunden zu werden, damit keine Förderkonkurrenzen entsteht und das jeweilige föderale Förderregime berücksichtigt werden kann.