Die Berliner Feuerwehr und die Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren Heinersdorf und Hellersdorf haben zwei Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet. Diese sollen die ersten Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und unterstützenden Vereinen modernisieren sowie die Bürokratie dabei abbauen.
Im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen mussten bisher sämtliche Spenden Dritter z. B. von Vereinen und auch zweckgebundene Spenden an die Berliner Feuerwehr von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnS) genehmigt werden. Ein Freibetrag wurde der Berliner Feuerwehr bisher nicht eingeräumt, so dass die Vorgehensweise unabhängig der Spendensumme anzuwenden ist. Bei Zuwendungen führte dies gerade für die zahlreichen Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren in Berlin zu einem hohen verwaltungstechnischen Aufwand.
Weniger Aufwand, ein Freibetrag und solide rechtliche Basis
Mit den neuen Vereinbarungen soll die Zusammenarbeit der Berliner Feuerwehr und den beiden Fördervereinen künftig auf einer soliden rechtlichen Basis fußen. Der bürokratische Aufwand für Spenden und Unterstützungsleistungen werde erheblich reduziert. Es wird ein Freibetrag der Spenden von bis zu 3.000 Euro pro Einzelfall eingeführt.
„Es war hier längst überfällig die bürokratischen Prozesse abzubauen und zu optimieren, sodass der Fokus auf das Wesentliche gelegt werden kann. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarungen haben wir heute einen maßgeblichen Teil dazu beigetragen und den Weg für ein zukünftiges Hand in Hand arbeiten geebnet“, erklärte Berliner Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen.