2022 hat sich die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für eine Vereinfachung der bürokratischen Verfahren für kleine Solaranlagen ausgesprochen. Die damit einhergehenden Änderungen der Richtlinien scheinen sich gelohnt zu haben. 2023 wurden 211.000 neue Anlagen angeschlossen (29 Prozent mehr als 2022) und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 schon 106.000 Anlagen.
Zu den maßgeblichen Änderungen gehört die Abschaffung der Notwendigkeit, eine zusätzliche Steuererklärung für den Betrieb kleiner Solarkraftwerke abzugeben. NRW-Finanzminister Dr. Optendrenk sagte dazu: “Wir haben gezeigt, dass es auch im Steuerrecht genügend Ansatzpunkte für einen erfolgreichen und spürbaren Abbau von Hindernissen gibt. Auch bei anderen überregulierten Themen wie der umsatzsteuerlichen Behandlung von Kleinunternehmern setzen wir auf den Abbau von Bürokratie. Zudem sprechen wir uns entschieden gegen die Einführung unnötiger neuer Melde- und Erklärungspflichten aus, wie sie die Bundesregierung gerade mit ihrem Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz vorgelegt hat.“
Die Steuerbefreiung gilt bei Einfamilienhäusern sowie auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z. B. Gewerbeimmobilie mit einer Gewerbeeinheit) für Anlagen mit einer Bruttoleistung bis zu 30 Kilowatt. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze aktuell bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bis zur Aktualisierung des Gesetzes im Jahr 2022 galt eine Vereinfachungsregel lediglich für Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt. Aus Sicht der Länder war dies angesichts der Leistung moderner Anlagen deutlich zu wenig.
Da die Solarenergie ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist, möchte NRW diese im Land noch weiter ausbauen. „Dafür räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und entrümpeln bürokratische Abläufe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen,“ erörterte NRWs Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur.