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StartDigitalesEinführung des Online-Dienstes für Wohnsitzanmeldung beschlossen

Einführung des Online-Dienstes für Wohnsitzanmeldung beschlossen

Der Berliner Senat hat in einer Sitzung auf Vorlage von Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) die Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung beschlossen. Die ursprünglich geplante 14-Tage-Frist für Bürgeramtstermine wird jedoch vorerst nicht weiterverfolgt.

In dieser Legislaturperiode liegt der Schwerpunkt auf der Modernisierung und Verbesserung der Berliner Bürgerämter. Mit dem neuen Online-Dienst „elektronische Wohnsitzanmeldung“ wird Berlin ein erfolgreiches Nachnutzungsprojekt aus Hamburg umsetzen und damit einen erheblichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger schaffen. Der Dienst soll ab Mitte Oktober ortsunabhängig und rund um die Uhr nutzbar sein. Angesichts der rund 500.000 jährlichen Anträge zur Wohnsitzanmeldung, einer der am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen in Berlin, wird erwartet, dass der Online-Dienst die Terminvergabe in den Bürgerämtern deutlich entlastet.

Der neue Dienst ermöglicht die digitale An- und Ummeldung von Wohnsitzen ohne vorherige Terminvereinbarung. Sowohl Einzelpersonen als auch Familien mit deutscher und/oder EU-Staatsangehörigkeit können ihn nutzen. Aufgrund des Umfangs des Projekts war eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und Bundesländern notwendig, da Berlin die Kommune mit den meisten Meldevorgängen in Deutschland ist.

Die Digitalisierung und damit die Entlastung der Bürgerämter sind dringend notwendig. Ein zentrales Wahlversprechen von Kai Wegner war, dass Berlinerinnen und Berliner innerhalb von 14 Tagen einen Termin beim Bürgeramt erhalten sollten. In der Sommerpressekonferenz erklärte der Regierende Bürgermeister jedoch, dass dieses 14-Tage-Ziel vorerst nicht mehr verfolgt werde: „Ich glaube, dass für viele Berlinerinnen und Berliner dieses 14-Tage-Ziel ehrlicherweise gar nicht so wichtig ist,“ so Wegner. Vielmehr sei es den Menschen wichtig, „schnell einen Termin zu bekommen, wenn es notwendig ist,“ während sie sich bei anderen Anliegen auch mehr Zeit lassen könnten und nicht auf die 14-Tage-Frist angewiesen seien.

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