Bislang haben sich etwa 147.000 Menschen in das neue digitale Organspende-Register eingetragen. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU) vermutet, dass die niedrige Zahl auf die erforderliche Nutzung des Online-Ausweises zurückzuführen sein könnte. Künftig können Bürger auch die digitale Identität der Krankenkassen nutzen.
In einer schriftlichen Antwort erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Sabine Dittmar (SPD), der Start des Registers verlaufe „technisch einwandfrei“. Für die Eintragung seien bewusst hohe Sicherheitsstandards gewählt worden. So würden nur Identifikationsmethoden mit hohem Vertrauensniveau eingesetzt, welche den Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) entsprächen. Hierbei handelt es sich um die Online-Funktion des Personalausweises, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR.
In einem nächsten Schritt soll der Zugang auch über die digitale Identität (GesundheitsID) der Krankenkassen ermöglicht werden. Laut Dittmar soll diese Option den Bürgern „zeitnah“ zur Verfügung stehen. Ursprünglich war geplant, dass das Register „spätestens“ bis September 2024 über die Apps der Krankenkassen zugänglich sein wird.
Analoge Wege bleiben
Außerdem sei zu erwarten, dass digitale Identifikationsverfahren zukünftig wachsende Nutzerzahlen verzeichnen werden, betont die Parlamentarische Staatssekretärin. Neben den digitalen Möglichkeiten werde es zudem stets „weitere Abgabewege“ geben, sodass Bürger ihre Entscheidung zur Organspende auch schriftlich oder mündlich ausdrücken können.
Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt und nimmt seinen Betrieb schrittweise auf. Die erste Stufe startete am 18. März 2024.
Der Bundesrat beschloss am 5. Juli 2024 einen Gesetzesentwurf, um die Widerspruchslösung bei Organspenden einzuführen. Damit würde zukünftig jede Person als Organspender gelten, es sei denn, sie entscheidet sich dagegen. Der Bundestag wird über die Initiative entscheiden. Eine zeitliche Vorgabe gibt es dazu nicht.
In Deutschland sterben ca. 1.000.000 Menschen/Jahr, dies sind ca. 1,2% der Bevölkerung.
Von den 147.000 Personen im Register werden also statistisch 1.764 Menschen sterben in diesem Jahr.
Von den 1.000.000 Versterbenden werden durchschnittlich ca. 900/ Jahr Organspender, dies sind ca. 0,1% der Versterbenden.
Diese Hirntodwahrscheinlichkeit wenden wir nun auf 1.764 an.
Das Ergebnis ist 1,764.
So viele Organspender bringt das Register statistisch in diesem Jahr. Aber nur, wenn alle zugestimmt haben. Die Widerspruchsquote beträgt m.W. ca. 5%. Und wahrscheinlich stammen die Einträge von denen, die schon immer einen Organspendeausweis hatten.
Jetzt kommt Sarkasmus: Herzlichen Dank Frau Baerbock, Herr Pilsinger für Ihre Initiative aus 2019/ 2020.